Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2019
/ Ausgabe: 2019-07-18-GR-Protokoll_T1.pdf
- S.11
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3.
4.
14.
Sämtliche mit der grundbücherlichen
Durchführung verbundenen Kosten und
Gebühren werden von der Klein Autoteile Vertriebsges.m.b.H. (FN 61656x)
getragen bzw. der Stadt Innsbruck ersetzt.
Die Mag.-Abt. I, Liegenschaftsangelegenheiten, wird beauftragt und ermächtigt nähere Details dieses Rechtsgeschäftes vertraglich zu regeln.
MagIbk/25831/RA-PA-VF/66
15.
Sportplatz Wiesengasse, Verlängerung des Mietvertrages
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 03.07.2019:
1.
Der Mietvertrag vom 27.02.2015,
I-RA/0412/2013/SAG, betreffend die
Nutzung des Grundstücks 1668 KG
Amras wird um weitere sieben Jahre,
sohin bis 31.12.2026, verlängert.
2.
Der einvernehmlich festgelegte, angemessene Jahresmietzins für den ideellen Hälfteanteil von """""""""""" beträgt
ab 01.01.2020 € 35.000,--. Der Jahresmietzins wird nach dem VPI 2015
wertgesichert.
3.
Auf das Mietverhältnis zwischen der Innsbrucker Immobilien GmbH & Co
KG (IIG) als Vermieterin und der Stadt
Innsbruck bleiben weiterhin die Bestimmungen des Mietvertrages vom
02.10.2009, I-RA/0419/2009/KOB, vollinhaltlich aufrecht.
4.
Sämtliche im Zusammenhang mit der
Erstellung und der Vergebührung der
Zusatzvereinbarung verbundenen Kosten und Abgaben, insbesondere allfällige Rechtsgeschäftsgebühren, gehen
zu Lasten der Stadt Innsbruck.
5.
"""""""""""""" räumt der Stadt Innsbruck
ein Vorkaufsrecht an dem in seinem Eigentum stehenden ideellen Hälfteanteil
am Grundstück """""" KG 81102 Amras
gemäß den Bestimmungen der
§§ 1072 ff ABGB ein.
6.
Die Stadt Innsbruck verpflichtet sich,
über Verlangen von """""""""""""" den in
seinem Eigentum stehenden ideellen
Hälfteanteil am Grundstück 1668
KG 81102 Amras um den Betrag von
""""""""" pro m² zu kaufen. Der Kaufpreis von """"""""" pro m² ist nach dem
VPI 2000 wertgesichert. Die Stadt Innsbruck verpflichtet sich, """""""""""""" mit
diesem Kaufangebot bis (einschließlich) 31.12.2026 verbindlich im Wort zu
bleiben.
Organisation, Durchführung und
Abwicklung von Wahlen, Schadund Klagloserklärung, versicherungstechnische Absicherung
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 03.07.2019:
1.
2.
Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Innsbruck beschließt, die in Anlage 1 beigeschlossene Schad- und
Klagloserklärung gegenüber allen städtischen DienstnehmerInnen abzugeben, welche nach den einschlägigen
landes-, bundes- und europarechtlichen Bestimmungen mit der Organisation, Durchführung und Abwicklung von
Wahlen im eigenen und übertragenen
Wirkungsbereich befasst sind.
Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Innsbruck beschließt, das in Anlage 2 beigeschlossene Angebot der
Generali Versicherung AG vom
04.06.2019 anzunehmen, um reine
Vermögensschäden in die bestehende
Gemeindehaftpflichtversicherung der
Stadt Innsbruck zu einer jährlichen Zusatzprämie von € 8.400,-- einzuschließen.
GR-Sitzung 18.07.2019
I-RA/St168-0526/2019/WUR