Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2019
/ Ausgabe: 2019-07-18-GR-Protokoll_T1.pdf
- S.12
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7.
16.
Die Mag.-Abt. I, Liegenschaftsangelegenheiten, wird beauftragt und ermächtigt, die näheren Modalitäten dieses
Rechtsgeschäftes vertraglich zu regeln.
5.
Das Dienstbarkeitsentgelt für die Fläche der Unterbauung im Ausmaß von
192,62 m² beträgt einmalig € 1.220,-pro m², gesamt € 234.996,--. Das
Dienstbarkeitsentgelt für die Fläche der
Überbauung sowie der Über- und Unterbauung im Ausmaß von 80,46 m²
beträgt € 3.650,-- pro m², gesamt
€ 293.679,--. Das Dienstbarkeitsentgelt
beträgt insgesamt einmalig
€ 528.675,40. Dieses Entgelt versteht
sich als Nettobetrag zuzüglich einer allfälligen Umsatzsteuer in gesetzlicher
Höhe.
6.
Die Stadt Innsbruck stimmt zu, von der
üblichen Vertragsbestimmung zum Verzicht der Anfechtung des Vertrages wegen Verkürzung über die Hälfte des
wahren Wertes abzugehen.
7.
Die Mag.-Abt. I, Liegenschaftsangelegenheiten, wird beauftragt und bevollmächtigt, die näheren Modalitäten dieses Rechtgeschäftes zu regeln.
I-RA/368/2018/SCM
PEMA 3 - Grundabtretung und
Dienstbarkeitseinräumung
Mehrheitsbeschluss (bei Stimmenthaltung
von ÖVP, TSB, FRITZ und GERECHT,
8 Stimmen; gegen FPÖ und ALI, 9 Stimmen):
Antrag des Stadtsenates vom 03.07.2019:
1.
2.
3.
4.
Die Stadt Innsbruck stimmt den Grundstücksab- und -zuschreibungen gemäß
Vermessungsurkunde der TRIGONOS
ZT GmbH vom 14.03.2019,
GZ: 265/2018 TE_3, zur Neubildung
der Grundstücke Nr. 1680 mit einer
Fläche von 218 m² und Nr. 1681 mit einer Fläche von 66 m² und damit dem
unentgeltlichen Erwerb der Teilflächen 1 und 2 aus Grundstück 468/15 in
EZ 1747 und der Teilflächen 4 und 5
aus Grundstück 468/2 in EZ 1526 im
Eigentum der Südbahnstraße 1 und 1a
Entwicklungs- und Beteiligungs GmbH,
FN 383035m, zu.
Die Stadt Innsbruck räumt der Südbahnstraße 1 und 1 a Entwicklungsund Beteiligungs GmbH, FN 383035m,
die Dienstbarkeit des Unterbauens mit
einer Tiefgarage im Ausmaß von
284,3 m² auf den neu gebildeten
Grundstücken 1680 und 1681 KG Innsbruck ein.
Die Stadt Innsbruck räumt der Südbahnstraße 1 und 1 a Entwicklungsund Beteiligungs GmbH, FN 383035m,
die Dienstbarkeit des Überbauens mit
den Obergeschoßen 1 - 3 des Hotelgebäudes auf Grundstück 468/3 und den
neu gebildeten Grundstücken 1680 und
1681 KG Innsbruck im Ausmaß von
90,57 m² ein.
Die Dienstbarkeiten werden auf die
Dauer des Bestandes des Objektes
Südbahnstraße 1 und 1 a eingeräumt
und im Grundbuch sichergestellt.
GR-Sitzung 18.07.2019
17.
I-RA/0425/2019/SCM
Stadt Innsbruck, Kauf Grundstück
und 4/5-Miteigentumsanteile in KG
Wilten, Übernahme des Kontaminationsrisikos
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 03.07.2019:
Die Stadt Innsbruck übernimmt das Risiko
der Kontamination auf Grundstück 1518/1
KG Wilten und für 4/5-Miteigentumsanteilen
an Grundstück 1810, KG Wilten.
18.
I-RA/0769/2019/WUR
Grundstück in KG Mühlau, Ausübung Wiederkaufsrecht
Der Akt ist von der Tagesordnung abgesetzt.