Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2019
/ Ausgabe: 2019-10-10-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.31
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Regelungen für die Nutzung von 120 m2 Nettonutzfläche durch die
Stadt Innsbruck insbesondere auch durch die Weitergabe dieser
Räumlichkeit (sog. „Kulturraum“) durch die Stadt Innsbruck an Dritte
für kulturelle Zwecke zu treffen.
Bezüglich des „Kulturraumes“ war vorgesehen, einen ca. 120 m2 großen Raum (auf Niveau des 2. OG und mit Zugang zum Kulturplateau)
für einen Zeitraum von 120 Kalendermonaten der Stadt Innsbruck
unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Ausgenommen von der Unentgeltlichkeit waren die anteilsmäßig anfallenden Betriebskosten des
Kulturraumes. Die Stadt Innsbruck wurde berechtigt, diesen Raum für
kulturelle Zwecke an Dritte weiter zu geben.
Nach Ablauf der erwähnten 120 Kalendermonate bzw. 10 Jahre war
der Stadt Innsbruck das Recht eingeräumt worden, den Kulturraum zu
den dann marktüblichen Bedingungen für weitere (mindestens) 120
Kalendermonate samt Verlängerungsoption zu mieten.
3.2 Beschluss des Stadtsenates vom 21.07.2015
Standortwechsel der
Stadtbibliothek
Die Absicht der Stadt Innsbruck, in dem geplanten Gebäude der AEB
GmbH weitere Flächen zu nutzen, wurde aus Sicht der Kontrollabteilung erstmals im Stadtsenat vom 21.07.2015 in einem städtischen
Gremium mit Beschlusskompetenz gem. IStR behandelt und beschlossen.
Der Beschluss beinhaltete weiters, dass an diesem Standort bzw. in
den angemieteten Räumlichkeiten gleichzeitig ein seinerzeitig geplantes Stadtmodell, die Andechsgalerie sowie temporär ein Gründerzentrum realisiert werden sollte.
Gemäß den vorliegenden Unterlagen wurden bezüglich Kauf bzw.
Anmietung mit dem Bauträger Gespräche geführt. Der (nicht endverhandelte) Kaufpreis pro m2 betrug seinerzeit ca. netto € 5.000,00 und
wurde von der IISG als hoch eingeschätzt.
3.3 Aktenvermerk vom 11.01.2016 und 19.01.2016
Allgemeines
Aus den vorliegenden Prüfungsunterlagen war zu entnehmen, dass
vom Geschäftsführer der IISG zwei Aktenvermerke über den jeweiligen seinerzeitigen Verhandlungsstand erstellt und an die Stadt Innsbruck weitergeleitet worden sind.
Aktenvermerk vom
11.01.2016
Unter den allgemeinen Ausführungen wurde erläutert, dass von der
IISG am 02.11.2015 Bau- und Ausstattungsbeschreibungen samt
Plänen an die AEB GmbH übermittelt worden sind. Darin enthalten
waren u.a. bauliche Nutzeranforderungen für den Betrieb als Bibliothek. Diese baulichen Mehrkosten wurden von der Anbieterin mit netto € 1,6 Mio. geschätzt.
Laut dem Aktenvermerk der IISG vom 11.01.2016 umfasste die
Mietvariante 3.909 m2 Bruttogeschossfläche (BGF) und bezog sich
auf das EG sowie das 1. OG. In dieser Flächenberechnung bzw.
Mietvariante war der Kulturraum nicht inkludiert.
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Zl. KA-03529/2019
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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