Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2019
/ Ausgabe: 2019-10-10-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.32
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Bei der Kaufvariante hingegen musste laut Forderung der Verkäuferin
die gesamte Sockelzone (EG bis einschließlich 2. OG) mit einer Bruttogeschossfläche von 4.900 m2 (inkl. Kulturraum) erworben werden.
Der Kaufpreis wurde mit netto € 5.200,00 /m2 BGF angeboten
und von der IISG als sehr hoch bezeichnet. Die gesamte Fläche
(4.900 m2 – EG bis 2. OG. inkl. Kulturraum) wurde im erwähnen
Schriftstück seitens der IISG mit einem Kaufpreis von ca. netto
€ 25,00 Mio. beziffert.
Aktenvermerk vom
19.01.2016
Die IISG wies im Aktenvermerk vom 19.01.2016 darauf hin, dass ein
Abstimmungstermin zwischen Vertretern der Stadt Innsbruck und der
IISG einerseits und den Eigentümern der Liegenschaft der Amraser
Straße 2-4 anderseits am 15.01.2016 stattgefunden hatte. Auf dieses
Gespräch aufbauend wurden Änderungen bzw. der aktuelle Verhandlungsstand gegenüber dem vorherigen Aktenvermerk (11.01.2016)
eingearbeitet.
Unter den allgemeinen Ausführungen wurde erläutert, dass eine Abstimmung mit den Technikern des Anbieters nun bauliche Mehrkosten
für den Betrieb einer Bibliothek von ca. € 775.000,00 ergeben habe.
Bei der Mietvariante wurde nochmals festgehalten, dass eine Bruttogeschossfläche von 3.909 m2 angeboten wurde und sich die betroffenen Flächen auf das Erdgeschoss sowie auf das 1. OG verteilten. Der
Kulturraum (mindestens 120 m2 Nettonutzfläche) war dabei nicht umfasst bzw. kein Flächenbestandteil.
Das Gespräch vom 15.01.2016 brachte bei der Kaufvariante die größte Änderung zu früheren Verhandlungsständen. Das Angebot umfasste nunmehr das EG und 1. OG mit einer BGF von ca. 4.035 m2 inkl.
des Kulturraums (120 m2 Nettonutzfläche lt. Dienstbarkeitsvertrag).
Bei der neu vorgeschlagenen Kaufvariante waren Flächen von rd.
950 m2 BGF nicht mehr kaufgegenständlich (sogenannte Galerie und
Gastronomie im 2. OG). Der Kaufpreis wurde nunmehr mit netto
€ 4.200 pro m2 angeboten (also € 1.000,00 bzw. 19,23 % geringer
pro m2 als gegenüber dem Angebot laut Aktenvermerk vom
11.01.2016).
Die im Aktenvermerk der IISG erwähnten Änderungen der Kauf- bzw.
Mietvariante wurden auch seitens der Verkäuferin bereits am
15.01.2016 schriftlich bestätigt. Aus dem der Kontrollabteilung vorliegenden Datenmaterial war ersichtlich, dass die Verkäuferin – aufbauend auf das Gespräch am 15.01.2016 – diesbezüglich adaptierte Angebote an die seinerzeitige Bürgermeisterin mittels Email übermittelte.
3.4 Grundsatzbeschluss des Gemeinderates vom 27.01.2016
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Finales Angebot
Dem hier behandelten Grundsatzbeschluss des Gemeinderates vom
27.01.2016 ging ein finales Angebot der AEB GmbH vom 25.01.2016
voraus.
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Zl. KA-03529/2019
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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