Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2019
/ Ausgabe: 2019-10-10-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.33
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Demnach wurde ein Kaufpreis von netto € 4.095,00 für 4.060 m2
(BGF) festgesetzt. Gegenüber dem Offert vom 15.01.2016 wurde
nochmals eine Reduktion von € 105,00 pro m2 (BGF) angeboten. Der
Kaufpreis für die Gesamtfläche ergab einen Betrag von insgesamt
€ 16.625.700,00.
Der Kaufgegenstand wurde ebenfalls nochmals definiert. Dieser umfasste das gesamte Erdgeschoss und das gesamte 1. OG des Objektes mit der postalischen Anschrift Amraser Straße 2-4. Darüber hinaus
wurde beim Kaufgegenstand der Kulturraum ausführlich behandelt. Es
wurde festgehalten, dass der Kaufgegenstand die Räumlichkeiten für
den Kulturraum enthält, so wie dieser im Dienstbarkeitsvertrag vom
22.01.2015 / 06.02.2015 zwischen der Stadtgemeinde Innsbruck und
der AEB GmbH beschrieben wurde.
Zudem wurde zu der Thematik des Kulturraums im finalen Angebot
wie folgt ausgeführt: „Bei der Kaufpreisberechnung wurde bereits (kaufpreismindernd) berücksichtigt, dass bei einer Mietvariante diese Räumlichkeit für einen Zeitraum von 10 Jahren ohne Bezahlung einer Miete (aber gegen Bezahlung der Betriebskosten) zu Verfügung zu stellen wäre.“
Laut den Prüfungsunterlagen war eine Kaufpreisminderung im Zusammenhang mit der Mietvariante des Kulturraumes in vorherigen
Angeboten der Verkäuferin nicht dokumentiert, sondern wurde erstmals mit dem finalen Angebot aktenkundig bzw. verschriftlicht.
Beschlussinhalt
Mittels Gemeinderatsbeschluss vom 27.01.2016 nahm die Stadt Innsbruck das finale Angebot zur Kenntnis und ermächtigte die IIG KG, die
Kaufverhandlungen unter Berücksichtigung der städtischen Interessen
zu führen und die notwendigen Verträge mit der Verkäuferin abzuschließen.
Der Beschluss definierte u.a. die zukünftige Nutzung, indem die Stadt
Innsbruck die gekauften Flächen von der IIG KG mietet. Dabei war die
geplante Nutzung grundsätzlich für die Stadtbibliothek vorgesehen.
Weitere Nutzungen konnten von der Stadt Innsbruck vorgegeben
werden, wobei auf die Vorsteuerabzugsberechtigung zu achten war.
Bauliche Mehrkosten von ca. € 770.000,00 für die Sonderausstattung
der Bibliothek wurden mit dem Beschluss ebenfalls genehmigt und die
MA IV ermächtigt, die Finanzmittel im Voranschlag 2017/2018 zu präliminieren.
Die von der IIG KG ausverhandelten Verträge wie Kaufvertrag, Wohnungseigentumsvertrag und Verwaltungsvertrag wurden vom Gemeinderat in seiner Sitzung vom 19.05.2016 zustimmend zur Kenntnis
genommen.
4 Kaufvertrag
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Allgemeines
Der Kaufvertrag bezüglich des oben erwähnten Angebotes wurde
schließlich am 24.05.2016 zwischen der AEB GmbH (Verkäuferin) und
der IIG KG (Käuferin) unterfertigt.
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Zl. KA-03529/2019
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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