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Jahr: 2019

/ Ausgabe: 2019-11-21-GR-Kurzprotokoll.pdf

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-1-

K u r z p r o t o k o l l

3.

Stadt Innsbruck, Verkauf des
Grundstückes 964/3, KG Pradl,
an die Neue Heimat Tirol Gemeinnützige WohnungsGmbH
(NHT)

G R - S i t z u n g
2 1 . 1 1 . 2 0 1 9

1.

Wahl der ersten Stellvertreterin
bzw. des ersten Stellvertreters
des Bürgermeisters

Bei Abwesenheit von GR Onay ist das offizielle Wahlergebnis:
-

22 Stimmen für Mag.a Ursula
Schwarzl

-

13 Stimmen für Rudolf Federspiel

-

4 Stimmen ungültig

Verfügung des Stadtsenates vom
23.10.2019 (gegen StR Federspiel und
StRin Dengg) gemäß § 33 Stadtrecht der
Landeshauptstadt Innsbruck (IStR):
1.

Die Stadt Innsbruck verkauft das
Grundstück 964/3, KG Pradl im Ausmaß von 5.260 m² an die Neue Heimat Tirol, Gemeinnützige Wohnungs
GmbH (NHT), FN 50504x.

2.

Der Kaufpreis beträgt

Damit wurde Mag.a Ursula Schwarzl zur
ersten Bürgermeister-Stellvertreterin der
Landeshauptstadt Innsbruck gewählt.
2.

Die Geschäftsflächen im 1. Bauabschnitt des
Bauvorhabens "Campagne-Reichenau" wurden in diesem Kaufpreis
mit lediglich 1/3 der angemessenen
Grundkosten gemäß Wohnbauförderung (Wbf) berücksichtigt.

Ressortverteilung gemäß § 35a
Stadtrecht der Landeshauptstadt
Innsbruck (IStR)

Mehrheitsbeschluss (bei Abwesenheit von
GR Lukovic, BA MA; gegen FPÖ, FRITZ
und GERECHT, 10 Stimmen):

3.

Die Stadt Innsbruck haftet nicht für
die Freiheit von Kontaminationen des
Grundstückes 964/3, KG Pradl. Der
Neue Heimat Tirol, Gemeinnützige
Wohnungs GmbH (NHT), FN 50504x,
wird das Recht eingeräumt, nach vorheriger Ankündigung Schürfungen,
Probebohrungen und dergleichen vorzunehmen und im Falle einer Kontaminierung vom Kaufvertrag bis längstens 31.12.2019 zurückzutreten.

4.

Der Stadt Innsbruck wird das Vorkaufsrecht am Grundstück 964/3, KG
Pradl für alle Veräußerungsarten, insbesondere unternehmensrechtliche
Umgründungsmaßnahmen, bei einer
Einlösungsfrist von 90 Tagen eingeräumt.

Folgende, von Herrn Bürgermeister vorgeschlagene Ressortverteilung
-

Bürgermeister-Stellvertreterin
Mag.a Ursula Schwarzl:
Umwelt, Energie und Mobilität (Straßen- und Verkehrsrecht, Verkehrsplanung und Umwelt), Tiefbau, Grünanlagen, Straßenbetrieb, Kultur

-

a

Stadträtin Mag. Christine
Oppitz-Plörer:
Wirtschaft, Kinder- und Jugendförderung, Familien und SeniorInnen, Universitäts- und (Fach-)Hochschulangelegenheiten, Städtepartnerschaften,
Angelegenheiten des Europarates
und Europäischer Gremien, KaiserMaximilian-Preis

wird angenommen.

GR-Sitzung 21.11.2019

I-RA 15/2019

Dieses Vorkaufsrecht wird grundbücherlich sichergestellt.
5.

Die Erstvergabe und die Nachbesiedelung der Wohnungen erfolgt durch
die Stadt Innsbruck.