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Jahr: 2019

/ Ausgabe: 2019-11-21-GR-Kurzprotokoll.pdf

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6.

Der Stadt Innsbruck wird die Kaufoption eingeräumt, das Grundstück 964/3, KG Pradl nach Ablauf
von 50 Jahren ab Bezug der Wohnanlage oder Teile der Wohnanlage (wirtschaftliche Einheit) zu erwerben. Dieses Rechtsgeschäft hat nach den
zum Zeitpunkt der Kaufoption geltenden Bestimmungen des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes (WGG) zu
erfolgen, ist von der Tiroler Landesregierung nach § 10a Abs. 1 lit. d Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz
(WGG) zu genehmigen und die Preisbildung hat im Sinne des § 10a Abs. 2
lit. c in Verbindung mit § 23 Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz
(WGG) angemessen zu sein (Verkehrswert zum Zeitpunkt des Kaufes).
Die Stadt Innsbruck hat im Falle eines
Kaufes sämtliche Mietverträge samt
den daraus resultierenden Verpflichtungen (insbesondere Kautionen, Finanzierungsbeiträge usw.) ohne Anrechnung auf den Kaufpreis zu übernehmen und die Mietverträge im
Sinne der Bestimmungen des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes zu
behandeln.

7.

Die Neue Heimat Tirol, Gemeinnützige Wohnungs GmbH (NHT),
FN 50504x, räumt der Stadt Innsbruck ein obligatorisches Veräußerungsverbot im Sinne des § 364c
AGBG ein.

8.

Die Neue Heimat Tirol, Gemeinnützige Wohnungs GmbH (NHT),
FN 50504x, räumt der Stadt Innsbruck
a) die Dienstbarkeit der Errichtung,
Belassung und Erhaltung einer
Grünfläche auf dem Grundstück 964/3 KG Pradl auf der im
Dienstbarkeitsplan der Bogenfeld
Architektur ZT-GmbH vom
08.10.2019 mit "1" bezeichneten
Fläche,
b) die Dienstbarkeit der Benützung
der Grünfläche auf dem Grundstück 964/3 KG Pradl für die Öffentlichkeit auf der im Dienstbar-

GR-Sitzung 21.11.2019

keitsplan der Bogenfeld Architektur ZT-GmbH vom 08.10.2019 mit
"1" bezeichneten Fläche,
c) die Dienstbarkeit eines öffentlichen Geh- und Radweges auf der
im Dienstbarkeitsplan der Bogenfeld Architektur ZT-GmbH vom
08.10.2019 mit "2" und "3" bezeichneten Fläche,
d) die Dienstbarkeit zur Abhaltung
von quartiersbezogenen Veranstaltungen auf der im Dienstbarkeitsplan der Bogenfeld Architektur ZT-GmbH vom 08.10.2019 mit
"3" bezeichneten Fläche und
e) die Dienstbarkeit der Nichterrichtung von Zäunen auf den gesamten Freiflächen und entlang den
Grundstücksgrenzen auf den im
Dienstbarkeitsplan der Bogenfeld
Architektur ZT-GmbH vom
08.10.2019 mit "1", "2" und "3" bezeichneten Flächen ein. Diese
Dienstbarkeitseinräumungen erfolgen unentgeltlich und immerwährend und werden im Grundbuch
sichergestellt.
Die Neue Heimat Tirol, Gemeinnützige Wohnungs GmbH (NHT),
FN 50504x, übernimmt die Errichtung
sämtlicher Dienstbarkeitsflächen und
die Erhaltung und Haftung für die
Dienstbarkeitsflächen "2" und "3", insbesondere Reinigung und Winterdienst. Im Falle von Veranstaltungen
auf der Dienstbarkeitsfläche "3" trägt
die Stadt Innsbruck die Haftung für
allfällige Schäden an Personen und
Sachen, die sich aus der Überlassung
der Dienstbarkeitsfläche "3" durch die
Stadt Innsbruck an Veranstalter für
quartiersbezogene Veranstaltungen
ergeben.
Die Stadt Innsbruck übernimmt die
Erhaltung und Haftung der Dienstbarkeitsfläche "1" (Grünfläche), davon jedoch ausgenommen sind die Sonderkonstruktionen für die Feuerwehrzufahrt zu den Objekten Radetzkystraße 43 d, e, f und g, für die die
Neue Heimat Tirol, Gemeinnützige