Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2019

/ Ausgabe: 2019-11-21-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.14

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 2019-11-21-GR-Kurzprotokoll.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2019
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
- 14 -

31.

MagIbk/29973/SP-BB-WI/1

33.

Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. WI-B36, Wilten, Bereich
Franz-Fischer-Straße 7b (als Änderung des Bebauungsplanes
Nr. WI-B26), gemäß § 56 Abs. 1
TROG 2016
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
07.11.2019:
Die Auflage des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. WI-B36, Wilten, Bereich
Franz-Fischer-Straße 7b (als Änderung
des Bebauungsplanes Nr. WI-B26), gemäß § 56 Abs. 1 TROG 2016, wird beschlossen.
32.

MagIbk/29833/SP-VO-BSP/1
Erlassung einer Bausperre, Igls,
Bereich Lanser Straße 12 und
14, Lanser Straße 38, Igler
Straße 51 und 53, Heiligwasserweg 12 und Römerstraße 62, gemäß § 74 Abs. 2 TROG 2016

Beschluss (bei Stimmenthaltung von FPÖ,
ÖVP und TSB, 14 Stimmen; einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
07.11.2019:
Die Erlassung einer Bausperre, Igls, Bereich Lanser Straße 12 und 14, Lanser
Straße 38, Igler Straße 51 und 53, Heiligwasserweg 12 und Römerstraße 62, gemäß § 74 Abs. 2 TROG 2016, wird beschlossen.

MagIbk/28982/SP-BB-HA/1
Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. HA-B37, Höttinger Au, Bereich Perthalergasse 3 (als Änderung der Bebauungspläne
Nr. HA-B12 und Nr. HA-B12/1),
gemäß § 56 Abs. 1 TROG 2016

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
07.11.2019:
Die Auflage des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. HA-B37, Höttinger Au, Bereich Perthalergasse 3 (als Änderung der
Bebauungspläne Nr. HA-B12 und Nr. HAB12/1), gemäß § 56 Abs. 1 TROG 2016,
wird beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 71 TROG der
Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Bebauungsplanes
gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch
erst dann rechtswirksam wird, wenn innerhalb der Auflagefrist keine Stellungnahme
zum Entwurf von einer hierzu berechtigten
Person oder Stelle abgegeben wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen außer Kraft.

GR-Sitzung 21.11.2019

34.

MagIbk/29809/SP-VO-BSP/1
Erlassung einer Bausperre für
den Planungsbereich des Entwurfes des Bebauungsplanes
und Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. WI-B30, Wilten, Bereich zwischen Egger-LienzStraße, Andreas-Hofer-Straße,
Stafflerstraße und Sonnenburgstraße, gemäß § 74 Abs. 1
TROG 2016

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
07.11.2019:
Die Erlassung einer Bausperre für den
Planungsbereich des Entwurfes des Bebauungsplanes und Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. WI-B30, Wilten, Bereich
zwischen Egger-Lienz-Straße, AndreasHofer-Straße, Stafflerstraße und Sonnenburgstraße, gemäß § 74 Abs. 1
TROG 2016, wird beschlossen.