Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2020
/ Ausgabe: 2020-01-29-GR-Kurzprotokoll.pdf
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(3. Entwurf) zu unterfertigen (Gesellschafterweisung) und mit dem Land
Tirol einen entsprechenden Baurechtsvertrag zu verhandeln.
K u r z p r o t o k o l l
G R - S i t z u n g
2 9 . 0 1 . 2 0 2 0
1.
Sollte die Gesellschafterweisung an
die IIG aus rechtlichen Gründen nicht
möglich sein, werden die Mag.-Abt. I,
Liegenschaftsangelegenheiten, und
die IIG beauftragt, die notwendigen
Schritte zur Rückübertragung jenes
Teiles des Grundstücks (Parzelle
Gp. 583/2 in EZ 1601, KG 81113
Innsbruck) an die Stadt Innsbruck,
welches für die Realisierung des MCINeubaus notwendig ist (9.355 m2), zu
veranlassen und den städtischen Gremien zur Beschlussfassung vorzulegen.
MagIbk/10991/MD-SO/3
Neubau des Management Center
Innsbruck (MCI) am FennerAreal, Beschluss über Grundsatzvereinbarung 3. Entwurf
(Letter of Intent)
Mehrheitsbeschluss (bei Stimmenthaltung
von FPÖ und NEOS, 10 Stimmen; gegen
FRITZ, GERECHT und ALI, 3 Stimmen):
Antrag des Stadtsenates vom 18.12.2019:
1.
Die Stadt Innsbruck bekennt sich zur
Stärkung des Bildungs-, Wissenschafts- und Universitätsstandortes
Innsbruck und zum Projekt des Landes Tirol "Neubau MCI Campus mit
PKW-Tiefgarage" am Fenner-Areal in
Innsbruck. Es wird daher die vorliegende Grundsatzvereinbarung
(3. Entwurf) zwischen den ProjektpartnerInnen Land Tirol, Stadt Innsbruck, Innsbrucker Immobilien GmbH
& Co KG (IIG), SOWI-Investor-Bauträger GmbH (SIB) und dem MCI Management Center Innsbruck (MCI) abgeschlossen.
Punkt 5. der vorliegenden Grundsatzvereinbarung gilt dabei mit der Maßgabe, dass der dort genannte Kaufpreis von € 40.000,-- pro Stellplatz,
den die SIB-GmbH zu zahlen hat entgegen der Formulierung in der
Grundsatzvereinbarung -, sich inklusive Umsatzsteuer versteht. Damit ist
klarstellend festzuhalten, dass das
Land Tirol als Verkäufer gegenüber
der SIB zur Umsatzsteuer optiert und
eine umsatzsteuergerechte Rechnung
auszustellen hat (Entgelt netto
€ 33.333,33 zuzüglich 20 % Mehrwertsteuer; § 6 Abs. 1 Z 9 lit. c in Verbindung mit Abs. 2 UStG).
2.
Die IIG wird beauftragt, die vorliegende Grundsatzvereinbarung
GR-Sitzung 29.01.2020
3.
2.
Die Mag.-Abt. IV, Finanz-, Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung,
wird beauftragt, die auf die Stadt Innsbruck zukommenden Finanzierungserfordernisse ab dem Jahresvoranschlag der Landeshauptstadt Innsbruck für das Rechnungsjahr 2021
vorzusehen und für diese auf die
Stadt Innsbruck entfallenden Projektkosten den Beirat für Großprojekte im
Sinne des Beschlusses des Gemeinderates vom 18.07.2019 zu befassen.
MagIbk/29555/RA-VL-VO/1
Aufhebung der Vorschriften über
die Räumung von Abort- (Jauche), Klär- und Sickergruben, die
Beförderung von Jauche und
Stallmist und das Ausgießen von
Jauche im verbauten Stadtgebiet
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 22.01.2020:
Der Gemeinderat der Landeshauptstadt
Innsbruck beschließt den beiliegenden
Entwurf der Verordnung, mit der die "Vorschriften über die Räumung von Abort(Jauche), Klär- und Sickergruben, die Beförderung von Jauche und Stallmist und
das Ausgießen von Jauche im verbauten
Stadtgebiet" aufgehoben werden.