Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2020

/ Ausgabe: 2020-01-29-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.2

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3.

MagIbk/30088/RA-VL-VO/1

Grundstückseigentümern der Flächen
der Pachtabschnitte 4 und 5 der Deponie Ahrental im Wesentlichen entsprechend dem Bestandvertrag mit
der Agrargemeinschaft Vill zu. Diese
Verträge werden gesondert zur Beschlussfassung vorgelegt.

Aufhebung der Verordnung über
das Verhalten auf dem Gelände
der Bergisel-Sprunganlage
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 22.01.2020:
Der Gemeinderat der Landeshauptstadt
Innsbruck beschließt den beiliegenden
Entwurf der Verordnung, mit der die Verordnung über das Verhalten auf dem Gelände der Bergisel-Sprunganlage laut Gemeinderatsbeschluss vom 19.12.1966 und
29.03.2001 aufgehoben wird.
4.

3.

Die Stadt Innsbruck übernimmt die
Kosten der Mühewaltung der Agrargemeinschaft Vill in Höhe von
€ 10.000,--. Diese Kosten werden der
Stadt Innsbruck von der Innsbrucker
Kommunalbetriebe AG (IKB) ersetzt.

4.

Die Stadt Innsbruck übernimmt einmalig die Kosten der Holzseilung auf
den Grundstücken Nrn. 634, 635, 636
und 637 KG Vill.

5.

Die Mag.-Abt. I, Liegenschaftsangelegenheiten, wird beauftragt und bevollmächtigt, die näheren Modalitäten
dieses Rechtsgeschäftes zu regeln.

MagIbk/30126/RA-VL-VO/1
Aufhebung der Verordnung über
das Verhalten auf dem Gelände
der Olympia Bob- und Rodelbahn

Beschluss (bei Stimmenthaltung von
GR Kaufmann; einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 22.01.2020:
Der Gemeinderat der Landeshauptstadt
Innsbruck beschließt den beiliegenden
Entwurf der Verordnung, mit der die Verordnung über das Verhalten auf dem Gelände der Olympia Bob- und Rodelbahn
laut Gemeinderatsbeschluss vom
19.12.1966 und 29.03.2001 aufgehoben
wird.
5.

6.

Stadt Innsbruck - Österreichische Bundesforste AG, Verlängerung des Bestandverhältnisses über die Flächen der Deponie Ahrental
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 22.01.2020:
1.

Die Stadt Innsbruck schließt mit der
Grundstückseigentümerin Österreichische Bundesforste AG den vorliegenden Bestandvertrag zur Verlängerung
des Bestandverhältnisses über die
Flächen der Deponie Ahrental in den
Pachtabschnitten 4 und 5 ab.

2.

Die Mag.-Abt. I, Liegenschaftsangelegenheiten, wird beauftragt und bevollmächtigt, die näheren Modalitäten
dieses Rechtsgeschäftes zu regeln.

I-RA/St017-1309/2017/SCM/1
Stadt Innsbruck - Agrargemeinschaft Vill, Verlängerung des Bestandverhältnisses über die Flächen der Deponie Ahrental

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 22.01.2020:
1.

Die Stadt Innsbruck schließt mit der
Grundstückseigentümerin Agrargemeinschaft Vill den vorliegenden Bestandvertrag zur Verlängerung des
Bestandverhältnisses über die Flächen der Deponie Ahrental in den
Pachtabschnitten 4 und 5 ab.

2.

Die Stadt Innsbruck stimmt dem Vertragsabschluss mit allen übrigen

GR-Sitzung 29.01.2020

I-RA/St017-0056/2018/SCM