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Jahr: 2020

/ Ausgabe: 2020-01-29-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.3

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7.

IV 288/2020
Innsbrucker Immobilien GmbH &
Co KG (IIG) Aktualisierte Kostenprognose Bildungs- und Schulzentrum Wilten

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 22.01.2020:
1.

Die Stadt Innsbruck nimmt die aktualisierte Kostenprognose für das Bauvorhaben Bildungs- und Schulzentrum Wilten von ca. € 9.850.000,-(inkl. Schwankungsbreite von 7 %)
laut dem vorliegenden Bericht der IIG
zur Kenntnis und beschließt die Projektkosten wie folgt zu finanzieren:
a) € 6.666.000,-- - Budgetmittel Baukostenbeitrag (Nettoaufwand)
b) € 2.049.000,-- - KIP-Fördermittel
c) € 1.000.000,-- - lnnsbrucker Energieentwicklungsplan
d) € 135.000,-- - Barrierefreiheit

2.

.8

Die Mag.-Abt. IV, Finanz-, Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung,
wird mit der finanziellen Abwicklung
beauftragt.
V-KU 00046/2020
Hilde-Zach-Kompositionsstipendien, Änderungen der Vergaberichtlinien

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 22.01.2020:
Die Änderungen der Vergaberichtlinien zu
den Hilde-Zach-Kompositionsstipendien
der Landeshauptstadt Innsbruck werden
zur Kenntnis genommen.

GR-Sitzung 29.01.2020

9.

Subventionsanträge des Kulturausschusses für den Bereich
"Kultur"

9.7

Theater Melone, Musikproduktion "Die Wut"

Beschluss (bei Stimmenthaltung von
NEOS, 2 Stimmen; einstimmig):
Dem Theater Melone wird für die Musikproduktion "Die Wut" eine Subvention in
Höhe von € 0,-- genehmigt.
Beschluss (einstimmig):
Anträge des Kulturausschusses vom
15.01.2020:
Die Subventionsanträge des Kulturausschusses für den Bereich "Kultur" werden
unter Berücksichtigung vorstehender Abstimmung gemäß Beilage genehmigt.
10.

MagIbk/24183/SP-BB-SA/1
Entwurf des Bebauungsplanes
und Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. SA-B14, Saggen, Bereich Kaiserjägerstraße 8 (als
Änderung der Bebauungspläne
Nr. SA-B2, Nr. SA-B2/2 und
Nr. SA-B2/3), gemäß § 56 Abs. 1
und 2 TROG 2016

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
16.01.2020:
Die Auflage des Entwurfes des Bebauungsplanes und Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. SA-B14, Saggen, Bereich Kaiserjägerstraße 8 (als Änderung der Bebauungspläne Nr. SA-B2, Nr. SA-B2/2 und
Nr. SA-B2/3), gemäß § 56 Abs. 1 und 2
TROG 2016, wird beschlossen.