Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2020

/ Ausgabe: 2020-02-27-GR-Protokoll.pdf

- S.161

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 2020-02-27-GR-Protokoll.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2020
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
(zu Punkt 36.)
Zl. KA-12516/2019

BERICHT ÜBER DIE
PRÜFUNG DER GEBARUNG UND JAHRESRECHNUNG 2018
DER STADTGEMEINDE INNSBRUCK
Der gemeinderätliche Kontrollausschuss hat sich mit dem Bericht der
Kontrollabteilung über die Prüfung der Gebarung und Jahresrechnung
2018 der Stadtgemeinde Innsbruck in Erfüllung des Gemeinderatsbeschlusses vom 12.12.2019 (Zurückstellung des Aktes zur nochmaligen
Behandlung im Kontrollausschuss) erneut befasst und erstattet mit Datum
vom 13.02.2020 dem Gemeinderat folgenden Bericht:
Der Bericht der Kontrollabteilung vom 11.11.2019, Zl. KA-12516/2019 ist
bereits am 28.11.2019 allen Klubobleuten zugegangen; zusätzlich wird auf
die Möglichkeit jedes Gemeinderates, den Bericht bei den Akten zum
Gemeinderat oder im Büro des Bürgermeisters, Geschäftsstelle für Gemeinderat und Stadtsenat einzusehen, verwiesen.
1 Erledigung der Jahresrechnung 2017

Entlastung

Der gemeinderätliche Kontrollausschuss hat den Bericht der Kontrollabteilung über die „Prüfung der Gebarung und Jahresrechnung 2017 der
Stadt Innsbruck“ vom 07.11.2018, Zl. KA-10555/2018, behandelt und
dessen Ergebnisse dem Gemeinderat zugeleitet.
Dieser hat in seiner Sitzung vom 13.12.2018 dem Bürgermeister (bzw.
der vormaligen Frau Bürgermeisterin) (mittels Mehrheitsbeschluss) die
Entlastung erteilt. Somit ist die Jahresrechnung 2017 nach den Bestimmungen des § 73 des Stadtrechtes der Landeshauptstadt Innsbruck
1975 (IStR) i.d.F. LGBl. Nr. 53/1975 erledigt.
2 Prüfungsdurchführung

Prüfumfang

Die Kontrollabteilung hat die Jahresrechnung 2018 gemäß den Bestimmungen des IStR einer Prüfung unterzogen.
Im Zuge der im Haushaltsjahr 2018 laufend durchgeführten Belegkontrollen wurde zudem eine Reihe von Einzelbelegen kontrolliert, verschiedene Geschäftsfälle durchleuchtet und technische Leistungen an Ort und
Stelle verifiziert. Die entsprechenden Resultate dazu sind in Quartalsberichten zusammenfassend dargestellt und nach Behandlung im gemeinderät-lichen Kontrollausschuss letztlich vom Gemeinderat zur Kenntnis
genommen worden.
Darüber hinaus hat die Kontrollabteilung im Jahr 2018 sowohl im Bereich
städtischer Dienststellen als auch bei städtischen Beteiligungsgesellschaften (welche der Prüfkompetenz der Kontrollabteilung unterliegen)
Prüfungen vorgenommen. Weiters wurde im Jahr 2018 wie alljährlich
eine Follow up – Einschau zu den von der Kontrollabteilung im Jahr 2017
verfassten und in weiterer Folge im Kontrollausschuss bzw. im Gemeinderat behandelten Berichten durchgeführt. Die betreffenden Prüfergebnisse dazu sind den maßgeblichen Gremien übermittelt worden.

…………………………………………………………………………………………………………………………………….
Zl. KA-12516/2019

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

1