Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2020
/ Ausgabe: 2020-02-27-GR-Protokoll.pdf
- S.162
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Gender-Hinweis
Die Kontrollabteilung weist darauf hin, dass die in diesem Bericht gewählten personenbezogenen Bezeichnungen aus Gründen der Übersichtlichkeit und leichteren Lesbarkeit nur in einer Geschlechtsform formuliert werden und gleichermaßen für Frauen und Männer gelten.
Hinweis
Rundungsdifferenzen
Zudem erwähnt die Kontrollabteilung, dass allfällige Rundungsdifferenzen bei der Darstellung von Berechnungen nicht ausgeglichen worden
sind.
Anhörungsverfahren
Das gemäß § 53 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Magistrates der
Landeshauptstadt Innsbruck (MGO) festgelegte Anhörungsverfahren ist
durchgeführt worden.
3 Ordentlicher Haushalt
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Voranschlag und
Jahresrechnung 2018 –
Fristeneinhaltung
Die Erstellung des Voranschlages sowie der Jahresrechnung 2018 erfolgte unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen. Die im Innsbrucker Stadtrecht festgelegten Fristen zur Veröffentlichung des Budgets
einerseits und des Jahresabschlusses andererseits wurden wahrgenommen und eingehalten. Seitens der Gemeindebewohner sind keine
Einwendungen erhoben worden.
Laufende Ausgaben
der Infrastruktur
Der Voranschlag 2018 sah (einschließlich Nachtragskrediten) einen Betrag in Höhe von € 4.988.900,00 für laufende Maßnahmen der Infrastruktur vor. Davon wurden insgesamt € 239.400,00 als Bedeckung für andere
Ansätze sowie weiters ein Betrag von zusammen € 4.515,60 an getätigten Bestellungen herangezogen, sodass für Infrastrukturausgaben ein
Voranschlag in Höhe von € 4.744.984,40 zur Verfügung stand. Dieser
Gesamtbetrag verteilte sich auf 71 Planansätze bzw. ein laufendes Anordnungssoll von € 3.948.990,08. Somit ergab sich im Bereich der laufenden Ausgaben der Infrastruktur im Haushaltsjahr 2018 ein effektives
Sparvolumen in Höhe von € 795.994,32.
Jahresrechnung 2018
Entsprechend den Bestimmungen des § 70 Abs. 1 IStR sind die Kassenund Rechnungsbücher mit 01.01. jeden Jahres zu eröffnen und mit
31.12. des Haushaltsjahres, spätestens jedoch mit 28.02. des folgenden
Jahres (Auslaufmonat gemäß IStR) abzuschließen Dem Rechnungsabschluss 2018 sind sämtliche nach § 17 Abs. 1 und 2 VRV erforderlichen
Beilagen angeschlossen worden.
Rechnungabschluss
2018 –
Ausnahmeregelung
Im Hinblick auf die vor erwähnten zeitlichen Vorgaben ist für den
Rechnungsabschluss 2018 mit Rundschreiben vom 11.12.2018,
Zl. IV-17739/2018 Nachfolgendes verfügt worden:
„Die Grundlage für die Erstellung der Jahresrechnung 2018 bildet die
Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 1997 (VRV), in der
Fassung des BGBl. II Nr. 118/2007. Im Hinblick auf die Voranschlagsund Rechnungsabschlussverordnung 2015 – VRV 2015 neu, wird es
künftig keine Auslaufperiode mehr geben. Aus diesem Grund können
Rechnungen, die das Jahr 2018 betreffen (d.h. ausschließlich Rechnungen, die ein Rechnungsdatum bis inkl. 31.12.2018 ausweisen) bis
18.01.2019 in GeOrg gebucht werden. Das Fälligkeitsdatum (= Tag der
Zahlung) kann aber auch nach dem 18.01.2019 liegen. Das bedeutet, die
Freigabe der jeweiligen Buchung muss bis 18.01.2019 mittags vom AOB
erfolgen. Buchungen, die nach diesem Zeitpunkt erfolgen, können nur
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Zl. KA-12516/2019
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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