Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2020

/ Ausgabe: 2020-02-27-GR-Protokoll.pdf

- S.163

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mehr im Jahr 2019 durchgeführt werden und belasten somit auch das
Budget 2019.“
Sollüberschuss

Die für 2018 prognostizierten Einnahmen in Höhe von € 366.310.600,00
erhöhten sich im Rahmen der Jahresrechnung um ca. 3,36 % auf
€ 378.634.493,89. An Ausgaben waren € 382.460.700,00 vorgesehen;
sie nahmen mit einem Wert von € 378.634.493,89 um ca. 1,00 % ab, so
dass sich ein ausgeglichenes Ergebnis ergab.

Vergleich
Voranschlag –
Rechnung

Wie auch in den Vorjahren konnte das vorgesehene Jahresergebnis
(€ - 16.150.100,00) verbessert werden. Beim Jahresabschluss 2018
wurde allerdings im Gegensatz zu Vorjahren kein Sollüberschuss ausgewiesen, da das Anordnungssoll sowohl bei den Einnahmen als auch
bei den Ausgaben mit einem Betrag von € 378.634.493,89 dokumentiert
worden ist.
Dies ist dem Umstand geschuldet, dass der sich im Rechnungsjahr 2018
nach der Zuführung eines zusätzlichen Betrages von € 13.729.217,75
vom Ordentlichen in den Außerordentlichen Haushalt ergebende Sollüberschuss von € 89.611,65 mit GR-Beschluss vom 28.03.2019 der Erneuerungsrücklage zugeführt worden ist.

Wertgrenzen

Der Gemeinderat hat am 26.02.2009 das Ausmaß der gemäß § 15 Abs.
1 Z 7 VRV zu erläuternden Abweichungen für Mehr- oder Mindereinnahmen bzw. Mehr- oder Minderausgaben neu festgelegt. Demnach sind
Unterschiede zwischen der Summe der vorgeschriebenen Beträge und
dem veranschlagten Betrag dann zu erläutern, wenn die Abweichung
mehr als 10 % des Ansatzes und mindestens € 15.000,00 beträgt. Für
Voranschlagsposten der Sammelnachweise gelten diese Wertgrenzen in
Bezug auf die Gesamtsumme des jeweiligen Sammelnachweises.

Feststellungen,
Empfehlungen

Bei der stichprobenhaften Einsicht in die vorliegenden Begründungen für
das Jahr 2018 hat die Kontrollabteilung einige Feststellungen bzw. Empfehlungen betreffend die nachfolgend angeführten Voranschlagsposten
getroffen:







Bürgerservice und Öffentlichkeitsarbeit / Entgelte für sonstige Leistungen
Musikschule / Entgelte für sonstige Leistungen
Gesundheitswesen / Entgelte für sonstige Leistungen
Gemeindestraßen / Instandhaltung Straßen
Berufsfeuerwehr / Schadensfälle
Park-, Gartenanlagen / Leistungserlöse

In den von der Kontrollabteilung aufgezeigten Fällen haben die betroffenen Dienststellen im Anhörungsverfahren die Über- bzw. Unterschreitungen aus ihrer Sicht begründet und eine Umsetzung der Empfehlungen
der Kontrollabteilung soweit wie möglich zugesichert.
Einnahmen- und
Ausgabenentwicklung

Mit Beschluss des Gemeinderates der Landeshauptstadt Innsbruck vom
07.12.2018 wurde der seinerzeitige beschlossene Voranschlag 2018
(Doppelbudget 2017/2018 vom 02.12.2016) aufgrund gesetzlicher und
technischer Vorgaben abgeändert. So wurden die Einnahmen und die
Ausgaben des Ordentlichen Haushaltes um je einen Betrag von
€ 1.140.600,00 bzw. € 1.811.200,00 erhöht. Die (neuen) präliminierten

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Zl. KA-12516/2019

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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