Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2020
/ Ausgabe: 2020-02-27-GR-Protokoll.pdf
- S.182
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Bei der Abstimmung der Endtilgungsjahre der einzelnen Darlehen und
Kredite mit den Angaben im städtischen Schuldennachweis ist für die
Kontrollabteilung (erneut) auffällig geworden, dass diese teilweise nicht
mit den (aktuellen) Tilgungsplänen der Darlehen und Kredite im Einklang
stehen. Allen voran in Bezug auf einzelne Wohnbauförderungsdarlehen
des Landes Tirol ergaben sich infolge der im Herbst 2015 von der Tiroler
Landesregierung beschlossenen Änderungen für „ältere“ WBF-Darlehen
geänderte Rückzahlungsbedingungen bzw. andere Restlaufzeiten.
Von der Kontrollabteilung wurde – wie im vergangenen Jahr – empfohlen, den städtischen Schuldennachweis in Bezug auf die Angaben zu
Laufzeit und Höhe des Zinssatzes zu überprüfen und auf den aktuellen
Stand zu bringen.
Das Amt für Finanzverwaltung und Wirtschaft / Referat für Budgetabwicklung und Finanzcontrolling der MA IV beschrieb in seiner dazu abgegebenen Stellungnahme das Zustandekommen der aufgezeigten Abweichungen aus programmtechnischer Sicht. Zugleich wurde darauf verwiesen, dass die entsprechenden Restlaufzeiten nunmehr angepasst worden seien und allfällige künftige Änderungen berücksichtigt werden würden.
Nachvollzug der
Entwicklung des
künftigen
Rückzahlungsverlaufes
und der
Restschuldstände
Die Kontrollabteilung nahm auch eine Prüfung der sich für die bevorstehenden Jahre der Kreditlaufzeiten (2019 bis 2043) ergebenden Rückzahlungserfordernisse und Restschuldverläufe vor.
Dabei wurde von ihr einerseits auf den ab den Jahren 2021, 2022 und
2023 erhöhten Rückzahlungsbedarf hingewiesen, welcher sich insbesondere durch die in diesen Jahren beginnenden Tilgungsverpflichtungen der Stadt Innsbruck bezüglich der EIB-Kredite (Tranchen 1 bis 4)
ergibt.
Andererseits wurde von der Kontrollabteilung hervorgestrichen, dass sich
im Jahr 2033 auf der Grundlage der zum Stichtag 31.12.2018 bestehenden Kreditvereinbarungen ein hoher Rückzahlungsbedarf (rd. € 39,43
Mio.) ergibt. Dieser Umstand ist darin begründet, dass die beiden letztbeanspruchten Tranchen (5 und 6) mit einem Ausleihungsnominale in
Höhe von € 35.000.000,00 bei der EIB als 15-jährige Kredite mit endfälliger Rückzahlung (im Jahr 2033) aufgenommen worden sind.
„Direktdarlehen“ des
Gestellungsbetriebes
der Stadt Innsbruck an
die Stadt Innsbruck
Der Vollständigkeit halber erwähnte die Kontrollabteilung, dass im Jahr
2017 im Außerordentlichen Haushalt im UA 898000 – Seilbahnen und
Lifte ein Betrag von € 29.500.000,00 vereinnahmt worden ist, welcher zur
Bedeckung von Ausgaben im Zusammenhang mit dem Projekt
„Patscherkofelbahn neu“ stand. Bei diesem vereinnahmten Betrag von
€ 29.500.000,00 handelte es sich um so genannte „Direktdarlehen“ des
Gestellungsbetriebes an die Stadt Innsbruck.
Ohne auf die exakten Details dieser Transaktionen im Rahmen dieses
Berichtes einzugehen, erwähnte die Kontrollabteilung in diesem Zusammenhang, dass dabei Geldmittel des Gestellungsbetriebes (als Betrieb
gewerblicher Art im Sinne des Körperschaftsteuergesetzes eigener
Rechnungskreis) als Veranlagungsform in der (internen) Ausgestaltung
als „Direktdarlehen“ an die Stadt Innsbruck zur Verfügung gestellt werden. Am jeweiligen Laufzeitende sind diese Direktdarlehen von der Stadt
Innsbruck wieder an den Gestellungsbetrieb zurückzuführen.
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Zl. KA-12516/2019
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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