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Jahr: 2020

/ Ausgabe: 2020-02-27-GR-Protokoll.pdf

- S.246

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Mieter*innen , die vor 1994 in eine !IG-Wohnung eingezogen sind, aufgrund der
anschließend verlangten Richtwertmieten nachteilig. Durch die Attraktivierung des
Wohnungstausches ist auch eine Optimierung der Auslastung der Wohnnutzfläche
der !IG-Wohnungen zu erwarten. Gleichzeitig können auch Niedrigverdlener*innen
besser mit Wohnraum versorgt werden, für die sogar die Richtwertmieten kaum
bezahlbar werden. Die geringeren Mieteinnahmen werden teilweise durch geringere
Wohnbeihilfen kompensiert.

Voraussichtliche Kosten: Rückgang der Mietzinseinnahmen um ca 4 bis 5
Millionen Euro jährlich.

Refinanzierung: Allmählicher Rückgang der Mietverhältnisse nach § 45 MRG,
Verfahren nach§ 18 MRG, sofern notwendig. Geringere Wohnbeihilfen für
Geringverdiener*innen notwendig.

Vorteile


Mehr Transparenz und Fairness bei der Mietzinsgestaltung und in Bezug auf
die Kostendeckung der Instandhaltungs- und Sanierungsarbeiten



Schaffung eines Anreizes für den Wohnungstausch bei Bestandsmieter*innen
damit einhergehende Optimierung der Wohnraumnutzung durch einheitlichere
Mietpreisbildung in den Stadtwohnungen



Erleichterung bei der Zuweisung von bezahlbaren Wohnraum an Menschen
mit geringem Einkommen

L.

Mesut Onay
Alternative Liste Innsbruck

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