Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2020
/ Ausgabe: 2020-02-27-GR-Protokoll.pdf
- S.245
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Derzeit werden knapp 2300 Wohnungen zum !IG-Richtwert vergeben . Die von ALi
beantragte Mietkostenreduktion würde die Mieteinnahmen der IIG um weniger als
fünf Millionen Euro reduzieren , wenn man davon ausgeht, dass für 2300 Wohnungen
mit je 80 Quadratmetern der Mietzins von 5,75 Euro netto pro Quadratmeter auf 3,60
Euro netto pro Quadratmeter abgesenkt wird. Die Instandhaltungs- und
Sanierungskosten betrugen mit 2017 rund 11 Millionen Euro und 2018 rund 1O
Millionen Euro. die Mieteinnahmen dagegen 2017 kapp über 19 Millionen Euro und
2018 knapp 20 Millionen Euro (ALi-Anfragen vom 11 _10.2018 und vom 21.11.2019)
Gleichzeitig sinkt die Anzahl der Bestandsmieten gemäß §45 MRG (2,39 Euro pro
Quadratmeter und weniger) drastisch ab: Im Kontrollbericht von 201 O über die
Einschau in die Gestion der Wohnungsmieten der IIG (ZI. KA-02036/2010) ist deren
Anteil an der Gesamtanzahl der bestehenden Mietverhältnisse noch mit 23 Prozent
beziffert. Mittlerweile liegt er nur mehr bei 13 Prozent (ALi-Anfrage vom 14.06.2018)
und wird voraussichtlich in den nächsten Jahrzehnten - demografisch bedingt noch weiter sinken. Ähnliches gilt- wenn auch in geringerem Ausmaß - auch für die
Kategoriemieten nach §15a MRG. Mit 3,59 Euro pro Quadratmeter lagen die Mieten
2017 aufgrund der Mieten nach §45 MRG und der niedrigeren Mietzinse von
Substandardwohnungen nur knapp über den damals geltenden Kategoriebeitrag für
Wohnungen der Kategorie A von (20 17 noch) 3,43 Euro pro Quadratmeter.
langfristig wird mit diesem Mietpreisdeckel lediglich der Anstieg der
Durchschnittsmieten durch den Wegfall der Mieten nach §45 MRG und der
Standardanhebung vor Neuvermietung ohnehin kompensiert. Die
Durchschnittsmiete wird sich also der Höhe des von ALi vorgeschlagenen Deckels
und damit dem Niveau der heutigen Durchschnittsmiete angleichen. Abgesehen
davon kann die IIG nach §18 MRG die Mieten ohnehin anheben, sofern anstehende
Erhaltungs- und Sanierung durch die Mietzinsreserven nicht zu decken sind.
Derartige Erhöhungsverfahren wurden von der IIG bis heute noch nie angestrengt,
wie auch aus der Beantwortung der Anfrage vom 21 .11.2019 hervorgeht.
Vor dem Hintergrund der explodierenden Mietpreise ist es besonders wichtig, dass
die Stadt sich ihrer sozialen Verantwortung bewusst ist und Schritte unternimmt, um
die Wohnkosten in ihrem unmittelbaren Wirkungsbereich spürbar zu dämpfen und
den privaten Wohnungsvermieter*innen mit gutem Beispiel voranzugehen.
Gleichzeitig ist diese Maßnahme ein Beitrag zur Offenlegung der Gebahrung der IIG
,n Hinblick auf die Mietzinsbildung. Denn die IIG muss in diesem Fall die
Notwendigkeit der Sanierungsmaßnahmen begründen und es ist darauf hinzuwirken.
dass im Falle von §18-Verfahren die Einbindung der Mieter*innen umso stärker
erfolgt. Gleichzeitig ist über diese Verfahren auch die Beteiligung der Altmieter*innen
an den Sanierungskosten möglich . Dies ist im Hinblick auf die soziale
Zusammensetzung und die Kostenaufteilung der gerechtere Weg als die
Refinanzierung der Sanierungskosten lediglich denen umzuhängen, die diese
bislang über die höheren Mieten der neueren Verträge finanzieren und selbst oftmals
nichts davon haben. Der Mietendeckel attraktiviert auch den Wohnungstausch für
Altmieter*innen m sehr großen Wohnungen beträchtlich, da sie durch den Umzug in
kleinere und ihrem derzeitigen Wohnbedarf besserer angepassten Wohneinheiten
die Wohnkosten beträchtlich senken können . Derzeit ist der Wohnungstausch für
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