Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2020
/ Ausgabe: 2020-02-27-GR-Protokoll.pdf
- S.268
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Gesamter Text dieser Seite:
Stadtmagistrat Innsbruck
eingelangt am
SPÖ
29, J.?n. 2020
6.f6R / "-1"3I 2020
Geschällss!ell~ für Gemeindera! und Stadlsenat
INNSBRUCK
SPÖ Gemeinderatsklub
Rathaus
Maria-Theresien-Straße 18
A - 6020 Innsbruck
Tel. +43 (512) 5360-1331
Fax +43 (512) 5360-1731
klub@spoeinnsbruck.at
(zu Punkt 51.26)
Innsbruck, 29.01.2020
ANTRAG
Stadtwohnungen von Kurzzeitvermietungsplattformen
entfernen
Der Gemeinderat möge beschließen:
Der Bürgermeister wird damit beauftragt, sämtliche gängige lnternetplattformen 1 welche Kurzzeitvermietungen anbieten aufzufordern, angebotene Wohnungen, die unter
das städtische Vergaberecht fallen, von ihren Websites zu entfernen. Dieses Schreiben soll in Rücksprache mit der Expertise des Amtes für Präsidialangelegenheiten verfasst werden.
Begründung:
Wer Mieterin oder Mieter einer Stadtwohnung ist, demjenigen/derjenigen ist es mit Unterzeichnung des Mietvertrages untersagt, diese via Airbnb oder anderweitig unterzuvermieten. Darüber hinaus gibt es mittlerweile eine eindeutige Rechtsprechung zu den
weiteren u. a. gewerberechtswidrigen Aspekten von Kurzzeit-Untervermietungen.
Leistbarer Wohnraum ist in Innsbruck ohnedies ein rares Gut und deshalb ist es Im
Sinne sozialer Verantwortlichkeit nicht tragbar, Untervermietungen von gefördertem
Wohnraum zu touristischen Zwecken auch nur zu dulden, während sich viele Menschen das Wohnen nur schwer oder gar nicht leisten können.
1 airbnb.com , booking.com, etc.