Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2020
/ Ausgabe: 2020-02-27-GR-Protokoll.pdf
- S.270
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Stadtmagistrat Innsbruck
efngelangt am
,
!. 9, Jan. 2020
1
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Oejan Lukovic, BA MA
Gemeinderat der lnnsbrucke r Grünen
nnsbruck, 29.01.2020
1
ANTRAG
Betreff: Durchführung von dezentralen Silvesterfeierlichkeiten über das Stadtgebiet verteilt
Der Gemeinderat möge beschließen:
Der Bürgermeister wird ersucht, an das Innsbruck Marketing heranzutreten, um dieses in Zusammenarbeit
mit etwaigen Systempartner_innen (z.B. TVB, Rotes Kreuz, lokale Gastronomienanbieter_innen, (freiwillige)
Feuerwehren,
etc.)
zu
beauftragen,
bis
Ende
September
2020
ein
Konzept für
dezentrale
Silvesterfeierlichkeiten über das Stadtgebiet verteilt auszuarbeitet. Dabei sollen eigene Bereiche innerhalb
des Stadtgebiets festgelegt werden, auf welchen das Zünden von Feuerwerkskörpern geduldet bzw. erlaubt
wird und unter medizinischer und brandschutztechnischer Begleitung vonstattengehen kann. Bei der
Festlegung der Flächen ist auf die Abwägung von bestmöglicher Verteilung über das Stadtgebiet und einer
weitestmögllchen Entfernung zu Wohneinheiten zu achten. Außerhalb der so festgelegten Flächen soll das
illegale Zünden von Feuerwerkskörpern möglichst durchgängig kontrolliert werden.
Die etwaige Umsetzung des Konzepts darf unter Anbetracht eines 10%-Rahmens nicht mehr als insgesamt
100.oooE: kosten. Die Frage, ob und wie zent rale Silvesterfeierlichkeiten stattfinden sollen, wird von diesem
Antrag nicht präjudiziert.
Begründung:
Mit dem Ende des Silvesterfeuerwerks innerhalb der Stadt verfolgt Innsbruck das Ziel, die Feierlichkeiten
rund um den Jahreswechsel für Menschen, Tiere und Umwelt ver- und erträglich zu gestalten. Dabei muss
jedoch immer wieder festgestellt werden, dass das Zünden von Feuerwerkskörpern in der Nähe von
Wohneinheiten trotz des aufrechten Verbots weiter vonstattengeht. Da dieses illegale Zünden von
Feuerwerkskörpern nur durch die flächendeckende Kontrolle durch die Exekutive verhindert werden könnte,
sollen seitens der Stadt versuchsweise eigens Flächen festgelegt werden, die über das Stadtgebiet verteilt
sind, auf denen das Zünden von Feuerwerkskörpern geduldet bzw. erlaubt wird und auch eine medizinische
und brandschutztechnische Begleitung möglich ist. Dadurch sollen nicht nur die Sicherheitsrisiken des
Silvesterschießens möglichst reduziert, sondern auch die Lärm- und Feinstaubbelastung möglichst
Die lnnsbrucker Grünen . Maria-Theresien-Straße 18/1 . 6020 Innsbruck