Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2020

/ Ausgabe: 2020-02-27-GR-Protokoll.pdf

- S.74

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- 135 -

des entsprechenden Punktes - auch von der
Stadt Innsbruck anerkannt werden.
Ich kann ein Rundschreiben dazu gerne
nachreichen.
Ich ersuche, den
beiliegenden Antrag dem Stadtsenat zur
selbstständigen Erledigung zuzuweisen.
Beschluss (einstimmig):
Der von GRin Mag.a Klingler-Newesely in
der Sitzung des Gemeinderates am
29.01.2020 eingebrachte Antrag wird dem
Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung
zugewiesen.
51.4

GfGR/21/2020
Broschüre "Willkommen in der
Schule", Überarbeitung, Verteilung (GRin Mag.a Klingler-Newesely)

GRin Mag.a Klingler-Newesely: In den
Volksschulen werden zu Schulbeginn an die
Eltern Broschüren ausgeteilt, die für die Eltern - glaube ich - gar nicht lesbar sind, weil
sie große Pakete an Informationen enthalten, die nicht nur den Schulbeginn direkt betreffen. Sie enthalten auch Informationen
zur Schuleinschreibung, die doch geraume
Zeit früher stattfindet.
Es ist ein Thema, mit dem sich Schulleitungen schon an das Amt gewandt haben.
Dazu hat es geheißen, dass - auch wenn
die Idee an sich nicht schlecht ist - es dafür
eine politische Entscheidung braucht.
Ich ersuche, den
beiliegenden Antrag dem Stadtsenat zur
selbstständigen Erledigung zuzuweisen.
Mehrheitsbeschluss (bei Stimmenthaltung
StRin Mag.a Mayr; gegen FPÖ, NEOS,
FRITZ, GERECH und ALI, 13 Stimmen):
Der Antrag auf Zuweisung an den Stadtsenat wird abgelehnt.

GR-Sitzung 27.02.2020

Mehrheitsbeschluss (bei Stimmenthaltung
von StRin Mag.a Mayr; gegen FPÖ, NEOS,
FRITZ, GERECHT und ALI, 13 Stimmen):
Der von GRin Mag.a Klingler-Newesely in
der Sitzung des Gemeinderates am
29.01.2020 eingebrachte Antrag wird dem
Inhalt nach abgelehnt.
51.5

GfGR/22/2020
Städtische Schülerhorte und
schulische Nachmittagsbetreuung, Überarbeitung der Einschreibungsmodalitäten
(GRin Mag.a Klingler-Newesely)

GRin Mag.a Klingler-Newesely: Auch in
diesem Fall soll die Situation für Eltern, Kinder und Schulen erleichtert werden. Es gibt
verschiedene Möglichkeiten, Kindergartenund Schulkinder für die Betreuung anzumelden. Dabei kommt es zu einer Überschneidung, insbesondere bei den Horten, bei denen sowohl Kindergarten- als auch Schulkinder untergebracht werden können. Für
Schulkinder gibt es zusätzlich noch die
schulische Nachmittagsbetreuung.
Die Anmeldung zu diesen beiden Betreuungsformen erfolgt zu unterschiedlichen
Zeitpunkten, nämlich für die Horte im Jänner und für die schulische Nachmittagsbetreuung im Februar jeden Jahres.
Die Einrichtungen unterscheiden sich empfindlich und es ist für Eltern nicht leicht, die
Unterschiede herauszufinden. Abgesehen
davon wird z. B. die Hortanmeldung an den
Schulen gar nicht ausgehängt.
Ich denke, es ist wohl nicht zielführend,
wenn man diese Möglichkeit den Eltern vorenthält und davon ausgeht, dass dann keine
Anmeldungen kommen. Anzumerken ist,
dass zumindest derzeit die Qualität der
Hortbetreuung deutlich besser ist und manche Eltern sich vielleicht dafür entscheiden
würden.
Ich weiß, es liegt in der Zuständigkeit von
zwei verschiedenen Ämtern, nämlich der
Mag.-Abt. V, Kinderbetreuungseinrichtungen, und der Mag.-Abt. V, Nachmittagsbetreuung. Nachdem aber deren Büros am
Gang gegenüberliegen, wäre es schön,
wenn man das gemeinsam regeln könnte,
um den Eltern und den Kindern damit zu
helfen.