Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2020
/ Ausgabe: 2020-02-27-GR-Protokoll.pdf
- S.73
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wollen sicher nicht, dass dies alles für die
Öffentlichkeit zu lesen ist.
Daher stelle ich den Antrag,
nach § 5 Abs. 2 der Geschäftsordnung des
Gemeinderates (GOGR), dass die restliche
Debatte bei diesem Tagesordnungspunkt in
die nicht öffentliche Sitzung vertagt wird.
Mehrheitsbeschluss (gegen StR Federspiel,
1 Stimme):
Die weitere Behandlung des von GR Lassenberger und MitunterzeichernerInnen eingebrachten dringenden Antrages erfolgt in
nicht öffentlicher Sitzung.
Bgm. Willi unterbricht um 20:30 Uhr die Sitzung zwecks Abhaltung der nicht öffentlichen Sitzung und setzt die Beratungen um
20:45 Uhr nach Feststellung der Beschlussfähigkeit wieder fort.
MD-Stellv. Dr. Köfler betritt wieder den Sitzungsaal.
Schriftführerin Raggl übernimmt die
Schriftführung.
51.
51.1
Behandlung eingebrachter Anträge der Sitzung des
Gemeinderates vom 29.01.2020
GfGR/18/2020
Einrichtung Dialogforum, Auseinandersetzung mit Formen der
Diskriminierung (GRin Mag.a Klingler-Newesely)
GRin Mag.a Klingler-Newesely: Wir stellen
den Antrag auf ein moderiertes Dialogforum
zur intensiven Befassung mit allen Formen
von Diskriminierung. Es sollen dazu ExpertInnen, Vereine und auch Innsbrucker PolitikerInnen eingeladen werden, damit das Bewusstsein für diese Thematik intensiviert
wird.
Ich habe vergessen, die Bedeckung für diesen Antrag anzugeben. Diese würde ich,
wenn dem Antrag zugestimmt wird, nachreichen.
GR-Sitzung 27.02.2020
Ich ersuche um
Annahme des beiliegenden Antrags.
Mehrheitsbeschluss (gegen NEOS, 2 Stimmen):
Der von GRin Mag.a Klingler-Newesely und
Mitunterzeichnerin in der Sitzung des Gemeinderates am 29.01.2020 eingebrachte
Antrag wird dem Inhalt nach abgelehnt.
51.2
GfGR/19/2020
Sitzungen des Gemeinderates,
Zurverfügungstellung der Unterlagen (GRin Mag.a Klingler-Newesely)
Der von GRin Mag.a Klingler-Newesely und
Mitunterzeichnerin in der Sitzung des Gemeinderates am 29.01.2020 eingebrachte
Antrag wird von der Antragstellerin zurückgezogen.
51.3
GfGR/20/2020
Richtlinien für städtische Pflichtschulen, Änderung
(GRin Mag.a Klingler-Newesely)
GRin Mag.a Klingler-Newesely: In den
Richtlinien des Bürgermeisters für städtische Pflichtschulen der Stadt Innsbruck
vom 23.06.1994 ist Folgendes hinterlegt:
"Es entspricht ständiger Übung, dass Besuche ressortfremder MandatarInnen des Gemeinderates in städtischen Schulen einer
vorangehenden Genehmigung durch den
Bürgermeister oder Ressortverantwortliche
bedarf."
Es gibt dazu ein Rundschreiben des Bundesministeriums Nr. 13/2008, in dem ganz
klar geregelt ist, wie mit Besuchen politischer MandatarInnen an Schulen umzugehen ist und was als parteipolitische Werbung bezeichnet werden kann. Darin ist
festgelegt, dass die Entscheidung bei der
Schulleitung liegt.
In Wahlkampfzeiten gibt es zusätzlich von
LRin Dr.in Palfrader Empfehlungen an die
Schulen bzw. die Bildungsdirektion, mit denen sie die Entscheidung über solche Besuche der Schulleitung überlässt. Ich denke,
diese Zuständigkeit kann - durch Streichung