Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2020

/ Ausgabe: 2020-02-27-GR-Protokoll.pdf

- S.80

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- 141 -

wenn die Belegschaft bei den Sitzungen anwesend ist. Man könnte einen Kompromiss
finden, wann und wo dies möglich wäre.

Motto: Wo kein Kläger, da kein Richter. Anders kann ich mir das nach den geltenden
Bestimmungen nicht vorstellen.

Wenn andere Theater in Österreich das so
praktizieren, warum sollte es in der Stadt Innsbruck nicht auch funktionieren? (Beifall)

Zudem macht es Dein Antragstext - der
gleich wirr formuliert ist, wie Deine Argumentation hier - unmöglich, dem zuzustimmen. Du möchtest nicht nur, dass es eine
Prüfung gibt, sondern gleichzeitig, dass
man sich rechtlich dafür einzusetzen hat
und zu gewährleisten ist, dass BelegschaftsvertreterInnen ohne Stimmrecht an
den Sitzungen teilnehmen können.

Bgm. Willi: Bevor ich das Wort an GR Lukovic, BA MA gebe, möchte ich nachfragen,
wo StR Federspiel und GR Mayer sind?
(Unruhe im Saal)
Ich bitte Klubobmann GR Lassenberger dafür zu sorgen, dass seine Fraktion vollzählig
anwesend ist. Bei GR Mayer ist es schwierig, denn da kann ich keinen Klubobmann
schicken. (Unruhe im Saal)
Ich wurde von der FPÖ darauf hingewiesen,
dass Anwesenheitspflicht herrscht, daher ist
sie von mir einzufordern.
GR Lassenberger: Zur Geschäftsordnung:
Ich möchte anführen, dass es nett ist, was
Du da sagst, aber ich bin als Klubobmann
nicht dazu verpflichtet, jemanden zu holen!
GR Lukovic, BA MA: Ich kann diesem Antrag grundsätzlich viel abgewinnen, habe
aber zwei Probleme, die ich schon mit Dir
besprochen haben, GR Onay. Zum einen ist
es eine sehr komplizierte Rechtsmaterie,
denn viele verschiedene Gesetze wirken
hinein. (Unruhe im Saal)
Die Unterlagen, die Du mir geschickt hast,
springen vom Bundestheaterorganisationsgesetz zum Arbeitsverfassungsgesetz,
GmbH-Gesetz und Theaterarbeitsgesetz,
also zu verschiedenen Gesetzen, die verschiedene Betriebe verschieden regeln, gerade in der betrieblichen Mitbestimmung
von MitarbeiterInnen.
Hier nun zu sagen, dass das alles so klipp
und klar sei, obwohl der OGH sich jahrelang
abringen musste, wie da abzuwägen sei,
finde ich etwas vermessen von Dir. Deshalb
tu ich mich mit Deinem Antrag sehr schwer.
Obwohl ich versucht habe, mich da etwas
einzulesen, verstehe ich immer noch nicht
ganz, wie die verschiedenen Rechtsmaterien ineinandergreifen.
Wie GR Buchacher bin auch ich der Meinung, dass es in der Stadt Linz wahrscheinlich auf ein Wohlwollen hinausläuft. Der Aufsichtsrat lässt es passieren, ganz nach dem

GR-Sitzung 27.02.2020

Das ist also nicht nur ein einfacher Prüfantrag, sondern ein Prüfantrag plus B und C.
Es würde uns binden, wenn wir den Antrag
annehmen. Wir kämen durch die Prüfung
drauf, dass es rechtlich nicht möglich ist,
sollten es aber vom Antrag her durchsetzen!
Ich hatte Dich bereits gebeten, den Antrag
zu präzisieren, damit man ihn annehmen
kann!
In Anbetracht dieser Punkte - vom Antragstext her schwammig, die rechtliche Situation viel komplizierter und schwieriger,
als Du versuchst, darzustellen - kann ich
dem Antrag nicht zustimmen. Das, obwohl
ich Dir mehrere Dinge aufgezählt habe, mit
denen der Antrag mehrheitsfähiger wäre.
(Beifall)
GR Mag. Krackl: Zur Geschäftsordnung:
Ich stelle den Antrag auf
den Schluss der Debatte.
Bgm. Willi: Über einen Antrag auf Schluss
der Debatte ist sofort abzustimmen.
Beschluss (einstimmig):
Dem Antrag auf Schluss der Debatte wird
zugestimmt.
GR Onay: Zur tatsächlichen Berichtigung:
Ich möchte nochmals richtigstellen, weil es
von mehreren Seiten gekommen ist: Es
wurde der OGH niemals wegen einer einfachen ZuhörerInnenschaft ohne Stimmrecht
angerufen, niemals!
Das Urteil des OGH bezieht sich ausschließlich auf das Stimmrecht. Es wird
nicht wahrer, auch wenn Ihr das öfter wiederholt! Es hat mich schon im Vorfeld aufgeregt, dass man sich immer auf irgendwelche Gesetze beruft, die es nicht gibt. (Unruhe im Saal)