Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2020

/ Ausgabe: 2020-04-30-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.151

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Zur aktuellen Follow up – Einschau 2019 wurde von der MA IV auf das erarbeitete
Konzept verwiesen. Im Detail war daraus für die Kontrollabteilung ersichtlich, dass
für die Jahre 2022, 2023 und 2024 durch die Bezahlung von zusätzlichen Budgetzuschüssen eine sukzessive Übertragung des Darlehens vom GESB an die Stadt
vorgesehen ist.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde alternativ entsprochen.

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Der zur Verrechnung zu gelangende Zinssatz wurde indikatorgebunden anhand des
3-Monats-Euribors zuzüglich eines Aufschlages festgelegt. Die Bezahlung der Zinsen hat vereinbarungsgemäß jeweils am Ende eines Kalenderquartals im Nachhinein zu erfolgen.
Bereits in ihrem Bericht „über die stichprobenartige Einschau in Teilbereiche der
Gebarung und Jahresrechnung der Sowi Garage Beteiligungs GmbH und der
SOWI – Investor – Bauträger GmbH“ vom 07.09.2017 merkte die Kontrollabteilung
an, dass die seit der Kreditzuzählung bis zum 31.12.2016 angefallenen Zinsen nicht
wie vertraglich vorgesehen, vierteljährlich im Nachhinein zur Zahlung gelangten.
Eine Begleichung der Zinsen von der Sowi Garage Beteiligungs GmbH für den Zeitraum bis zum 31.12.2016 erfolgte erst Ende Jänner 2017. Vom Gestellungsbetrieb
wurde dieser gesamte Zinsbetrag auf seinem Girokonto am 27.01.2017 vereinnahmt.
Auch die Zinsen betreffend das Jahr 2017 wurden von der Kreditnehmerin entgegen
der bestehenden vertraglichen Vereinbarung Anfang Jänner 2018 bezahlt. Vom
GESB ist dieser gesamte Zinsbetrag am 08.01.2018 auf seinem Girokonto vereinnahmt worden.
Von der Kontrollabteilung wurde empfohlen, entweder auf eine vertragskonforme
(vierteljährliche) Begleichung der Zinsabschlüsse zu drängen oder – wenn dies beiderseits gewünscht ist – die Regelung des Kreditvertrages diesbezüglich anzupassen (jährliche Bezahlung der Zinsen). Von der MA IV wurde angekündigt, zusammen mit der Sowi Garage Beteiligungs GmbH eine diesbezügliche Lösung zu suchen.
Im vergangenen Jahr verwies der Leiter der MA IV darauf, dass die angeregte Vorgehensweise mit der Sowi Garage Beteiligungs GmbH in dieser Form abgestimmt
worden wäre. Eine ergänzende Rücksprache mit dem für die Direktdarlehen des
GESB zuständigen Leiter des Referates Subventionen und Liegenschaftsbewertungen der MA IV (zugleich einer der beiden Geschäftsführer der Sowi Garage Beteiligungs GmbH) ergab, dass die Gesellschaft die Zinszahlungen künftig vierteljährlich
überweisen werde.
Anlässlich der aktuellen Follow up – Prüfung war für die Kontrollabteilung die Umsetzung der vierteljährlichen Zinszahlung anhand der Einschau in die Buchungsgrundlagen des GESB feststellbar.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.

Zl. KA-00426/2020

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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