Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2020
/ Ausgabe: 2020-04-30-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.8
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Die Ausschreibung erfolgt über das Portal
Kunst- und Kulturwettbewerbe. Die Mag.Abt. V, Kultur, wird mit der Abwicklung beauftragt.
Der Beitrag von € 600,-- aus
Vp. 1/757530-429000, Sonstige Einrichtungen und Maßnahmen, Transfers an private Organisationen ohne Erwerbszweck.
19.
Die Mag.-Abt. IV, Finanz-, Wirtschaftsund Beteiligungsverwaltung, wird mit der
Abwicklung der Sondersubvention beauftragt.
Maglbk/29743/SU-FW/29/1
Tiroler Sozialmarkt Gemeinnützige Lebensmittelversorgungs
GmbH, Gesellschafterzuschuss/Jahressubvention 2020
21.
Forsttagsatzungs-Kommission,
Namhaftmachung eines Stellvertreters für den Bürgermeister als
Mitglied
Schriftliche Kenntnisnahme:
Verfügung des Stadtsenates vom
08.04.2020 gemäß § 33 Stadtrecht der
Landeshauptstadt Innsbruck (IStR):
Die Landeshauptstadt Innsbruck beschließt aufbauend auf das eingegangene
Ansuchen sowie den vorausgegangenen
Gesellschafterbeschluss der Tiroler Sozialmarkt gemeinnützige Lebensmittelversorgungs GmbH eine Jahressubvention
von € 18.000,--.
Die Bedeckung erfolgt durch Vp.1/429000757500, Transfers an private Organisationen ohne Erwerbszweck.
Mit der Abwicklung wird die Mag.-Abt. IV,
Finanz-, Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung, beauftragt.
20.
Maglbk/29743/SU-FW/39/1
Ho & Ruck Gebrauchtmöbel Gemeinnützige GmbH, Sondersubvention für die Erstellung der
Kurzdokumentation "Horuck -Ein
schönes Stück Arbeit"
Schriftlicher Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 29.04.2020:
Die Landeshauptstadt Innsbruck unterstützt das Unternehmen Ho & Ruck Gebrauchtmöbel Gemeinnützige GmbH,
FN 178271 p, gesamt mit einer Sondersubvention in Höhe von € 1.800,-- für
die Erstellung der Kurzdokumentation "Horuck - Ein schönes Stück Arbeit".
Die Finanzierung erfolgt dabei jeweils zu
einem Drittel (€ 600,--) aus den Bereichen
Wirtschaft, Kultur und Soziales. Für den
Bereich Soziales gelten dabei folgende
Eckdaten für das Haushaltsjahr 2020:
GR-Sitzung 30.04.2020
III 428/2020
Schriftlicher Beschluss (bei Stimmenthaltung von Bgm.-Stellv. Ing. Mag. Anzengruber, BSc, 1 Stimme; einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 29.04.2020:
Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben der
Tiroler Waldordnung und als Folge des
Ausscheidens des bisherigen forstpolitischen Referenten Alt-Bgm.-Stellv. Gruber
mit 28.02.2020 aus dem Gemeinderat ist
seitens des Gemeinderates ein neuer
Stellvertreter für den Bürgermeister als
Mitglied in der Forsttagsatzung namhaft zu
machen.
Es wird vorgeschlagen, dass Bgm.-Stellv.
Ing. Mag. Anzengruber, BSc als Stellvertreter des Bürgermeisters für die Forsttagsatzungs-Kommission bestellt wird und als
zuständiger forstpolitischer Referent die im
Rahmen der Kommission zu erledigenden
Aufgaben wahrnimmt.
22.
V 4471/2020
Vorschreibung der Kindergarten-, Schülerhort- und Tagesheimtarife
Schriftliche Kenntnisnahme:
Verfügung des Stadtsenates vom
08.04.2020 gemäß § 33 Stadtrecht der
Landeshauptstadt Innsbruck (IStR):
In Anlehnung an die Verordnung des Bundes über die Beiträge für Schülerheime
und ganztägige Schulformen, BGBl. II
Nr. 128/2020, werden die Betreuungsbeiträge in den städtischen Kindergärten,
Schülerhorten und Tagesheimen ab dem