Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2020

/ Ausgabe: 2020-06-25-GR-Protokoll_kl.pdf

- S.88

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- 413 -

(GOGR) und des Stadtrechts der Landeshauptstadt Innsbruck (IStR) werden wir dieses Thema sehr gerne im Ausschuss behandeln.
Auch in der Steuerungsgruppe Digitalisierung wird bereits über die elektronischen
Hilfsmittel gesprochen. Die technischen Anlagen im Plenarsaal sind bereits in die Jahre
gekommen. Eine inhaltliche Annahme des
Antrages wäre übereilt und darum bitte ich,
den Antrag dem Stadtsenat zuzuweisen. In
weiterer Folge würde er in den Rechts-,
Ordnungs- und Unvereinbarkeitsausschuss
weitergeleitet werden.

Mehrheitsbeschluss (gegen FPÖ und
NEOS, 10 Stimmen):
Der von GR Onay in der Sitzung des Gemeinderates am 20.05.2020 eingebrachte
Antrag wird dem Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung zugewiesen.
36.3

GfGR/148/2020
FußgängerInnenübergang/Schutzweg in Regenbogenfarben im
Sinne der Vielfalt und Akzeptanz
(GR Lechleitner)

Antrag dem Stadtsenat zur selbstständigen
Erledigung zuzuweisen, damit er in Folge
an den Rechts-, Ordnungs- und Unvereinbarkeitsausschuss weitergeleitet werden
kann.

GR Onay: Zur Geschäftsordnung! Dieser
Antrag wurde handschriftlich verfasst. Das
ist grundsätzlich in Ordnung, aber es wurde
kein Bedeckungsvorschlag angegeben.
Herr Bürgermeister, Sie haben den Antrag
selbst unterschrieben, doch ich ersuche Sie,
ihn nach § 20 der Geschäftsordnung des
Gemeinderates (GOGR) a limine zur Verbesserung zurückzuweisen.

GRin Heisz: Zur GO! Es wäre möglich, den
Antrag direkt dem Rechts-, Ordnungs- und
Unvereinbarkeitsausschuss zuzuweisen.

Bgm.-Stellv.in Mag.a Schwarzl: Wir sprechen hier von einem kalkulierten Betrag in
Höhe von € 540,--.

GR Mag. Krackl: Es stimmt, man könnte
den Antrag direkt dem Ausschuss zuweisen. Die Frage ist, ob das sinnvoll wäre. Der
Stadtsenat tagt wöchentlich und könnte Expertisen von anderen Abteilungen einholen.
Diese Option fehlt dem Rechts-, Ordnungsund Unvereinbarkeitsausschuss, deshalb
wäre es besser, den Antrag dem Stadtsenat
zur selbstständigen Erledigung zuzuweisen.

GR Mag. Krackl: Aus meiner Sicht muss
der Antrag nicht unbedingt zurückgewiesen
werden, denn aufgrund der Höhe der Kosten lässt sich bestimmt eine Bedeckung finden. Man kann den Antrag zur Verbesserung zurückgeben. Das lässt sich auch im
Rahmen der Sitzung erledigen. GR Lechleitner kann den fehlenden Bedeckungsvorschlag jetzt ergänzen.

Beschluss (einstimmig):

GR Depaoli: Wenn mit gleichem Maß gemessen wird, frage ich mich, weshalb bei
der vergangenen Sitzung des Gemeinderates gewisse Anträge, bei denen die Bedeckungsvorschläge anscheinend nicht in
Ordnung waren, sofort zurückgewiesen wurden. Uns, und auch anderen MandatarInnen, wurde die Möglichkeit nicht geboten,
die Anträge nachzubessern. Wurde die Geschäftsordnung des Gemeinderates
(GOGR) seit der letzten Sitzung des Gemeinderates überarbeitet? Sollte das nicht
der Fall sein, muss man hier nach derselben Weise verfahren wie in der vergangenen Sitzung.

GR Mag. Plach: Ich stimme
GR Mag. Krackl vollinhaltlich zu. Ich ersuche, den

Der von StRin Dengg und MitunterzeichnerInnen in der Sitzung des Gemeinderates
am 20.05.2020 eingebrachte Antrag wird
dem Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung zugewiesen.
36.2

GfGR/147/2020
COVID-19-Solidaritätsfonds, Prüfung der Einführung (GR Onay)

GR Onay: Ich ersuche, den
beiliegenden Antrag dem Stadtsenat zur
selbstständigen Erledigung zuzuweisen.

GR-Sitzung 25.06.2020

StRin Mag.a Oppitz-Plörer: Zwischen diesen Beispielen gibt es gravierende Unterschiede. FußgängerInnenübergänge in der