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Jahr: 2020

/ Ausgabe: 2020-10-08-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.111

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LebensmittelaufsichtMarktwesen
(Anichstraße 5a)
Empfehlung

Die Stadtgemeinde Innsbruck hat aus Platzgründen u.a. für das Referat
Lebensmittelaufsicht-Marktwesen im 4. Obergeschoß der Liegenschaftsadresse Anichstraße 5a diesbezügliche Räumlichkeiten (bspw.
fünf Bürozimmer, zwei Archivräume, ein Besprechungszimmer, einen
Empfangs- und Wartebereich) im Gesamtausmaß von 120 m² von der
N.N. GmbH angemietet.
Das Mietverhältnis begann mit 01.04.2016 und wurde auf unbestimmte
Zeit mit einem beidseitigen fünfjährigen Kündigungsverzicht abgeschlossen.
Der auf dem Verbraucherpreisindex 2010 (VPI 2010) basierende wertgesicherte monatliche Mietzins betrug € 11,00 pro m² zuzüglich der anteiligen Betriebskosten. Das Betriebskosten-Akonto wurde mit brutto
€ 300,00 festgesetzt.
Dieses Rechtsgeschäft hat der Stadtsenat der Landeshauptstadt
Innsbruck in seiner Sitzung vom 30.03.2016 einstimmig beschlossen.
Die Kontrollabteilung nahm im Rahmen der Prüfung in die von der IISG
zur Verfügung gestellten Unterlagen (bspw. Vorschreibungen, Schlussrechnungen, Kontenübersichten) der Jahre 2016 bis 2019 Einschau.
Eine Nachberechnung des monatlichen Mietzinses hinsichtlich der vertraglich vereinbarten Wertsicherungsklausel ergab keinen Anlass für
Beanstandungen.
Weitere Recherchen der Kontrollabteilung zeigten, dass der betreffende Mietaufwand für das extern angemietete Objekt über die in der
Anordnungsberechtigung des Amtes für Finanzverwaltung und Wirtschaft der MA IV stehende Haushaltsstelle 1/029000-700000 Amtsgebäude, Mietaufwand kontiert wurde.
Nach Ansicht der Kontrollabteilung handelte es sich bei den angemieteten Amtsräumen um kein Amtsgebäude im Sinne der Voranschlagsund Rechnungsabschlussverordnung. Im Interesse einer einheitlichen
sachgerechten Kontierung und Verbuchung verwies die Kontrollabteilung auf den diesbezüglichen Kontierungsleitfaden für Gemeinden und
Gemeindeverbände laut VRV. Im Hinblick auf den hier vorliegenden
Gebarungsfall ist aus Sicht der Kontrollabteilung der hierzu festgeschriebene Grundsatz anzuwenden.
Die Kontrollabteilung regte daher an, den derzeitigen buchhalterischen
Ausweis des Mietaufwandes (Mietzins, Betriebskosten, Heizkosten)
des dislozierten Referates Lebensmittelaufsicht-Marktwesen auf dem
derzeitigen Unterabschnitt 029000 Amtsgebäude zu prüfen.
Laut Stellungnahme der Abteilungsleitung der MA IV werde dem Ansatz
des Kontierungsleitfaden gefolgt.

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Zl. KA-14491/2019

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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