Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2020
/ Ausgabe: 2020-10-08-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.112
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3.1.3 Postengruppe 702 Finanzierungsleasing
Zwei Dienstfahrzeuge
Im Rahmen der Prüfung stellte die Kontrollabteilung fest, dass das geprüfte Amt für Gesundheit, Markt- und Veterinärwesen im Bereich Gesundheitswesen und im Referat Veterinärwesen gesamt zwei Fahrzeuge im Einsatz hat. Hierbei handelt es sich um Leasingfahrzeuge.
Zum einen um einen Kombinationskraftwagen und zum anderen um einen im Jahr 2017 neu angeschafften Pritschenwagen.
Die monatlichen Leasingraten sind vom Amt für Gesundheit, Markt- und
Veterinärwesen zum einen über die Haushaltsstelle 1/500010-702000
Gesundheitswesen, Ausgaben für Finanzierungsleasing und zum anderen über die Haushaltsstelle 1/581010-702000 Veterinärwesen, Ausgaben für Finanzierungleasing angeordnet worden.
Dienstfahrzeug
Wasenmeisterei –
Vorsteuerabzug
Empfehlung
Die Kontrollabteilung stellte u.a. fest, dass im Jahr 2017 beim Leasingaufwand für das in der Wasenmeisterei eingesetzte Dienstfahrzeug
(Pritschenwagen) ein aliquoter Vorsteuerabzug entsprechend dem vom
Amt für Rechnungswesen festgelegten Mischsteuersatz (15,73%) beansprucht wurde. Im darauffolgenden Jahr 2018 wurde hingegen kein
Vorsteuerabzug, mit Ausnahme von zwei Monatsleasingraten, geltend
gemacht und folglich wurden die Ausgaben für das Finanzierungsleasing im Rahmen der Hoheitsverwaltung angeordnet. Eine weitere Einsichtnahme in das Rechnungsjahr 2019 zeigte wiederum einen Vorsteuerabzug im Ausmaß des besagten Mischsteuersatzes von 15,73%.
Die Kontrollabteilung regte wiederholt eine regelmäßige Plausibilitätskontrolle im Rahmen der Haushaltsüberwachung, insbesondere hinsichtlich eines korrekten Vorsteuerabzuges, an.
Dienstfahrzeug
Wasenmeisterei –
Beschaffungsvorgang
Empfehlungen
Ein weiterer Schwerpunkt der Kontrollabteilung war in diesem Zusammenhang eine Prüfung des Beschaffungsvorganges des für das Referat Veterinärwesen, insbesondere für die städtische Wasenmeisterei
angeschafften vorsteuerabzugsfähigen Nutzfahrzeuges im Wert von
netto € 32.728,33 im Jahr 2017, welches über Leasing finanziert wurde.
Wie aus den vom Amt für Gesundheit, Markt- und Veterinärwesen übermittelten Unterlagen hervorgeht, wurden im Zuge des betreffenden
Vergabeverfahrens insgesamt vier Angebote teilweise mit Leasingvorschlägen für die Ersatzbeschaffung des seinerzeitigen Fahrzeuges, das
im März 2010 erstmals zugelassen worden war, eingeholt.
In weiterer Folge wurden dann die hierfür erforderlichen Verträge, Kaufund Leasingvertrag, vom Amt für Gesundheit, Markt- und Veterinärwesen abgeschlossen sowie vom betreffenden Amtsleiter eigenhändig unterfertigt.
In diesem Kontext wies die Kontrollabteilung ausdrücklich darauf hin,
dass in Übereinstimmung mit den geltenden Bestimmungen des Innsbrucker Stadtrechtes der Bürgermeister die Stadtgemeinde Innsbruck
in allen Angelegenheiten nach außen vertritt.
So sind gemäß dem IStR Urkunden, mit denen die Stadt Innsbruck privatrechtliche Verpflichtungen übernimmt, vom Bürgermeister zu unterfertigen. Betrifft diese Urkunde ein Geschäft, zu dessen Abschluss die
Zustimmung des Gemeinderates oder des Stadtsenates notwendig ist,
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Zl. KA-14491/2019
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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