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Jahr: 2020

/ Ausgabe: 2020-10-08-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.115

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zur eingeschränkten Beurteilung des Vorliegens eines tuberkulösen
Prozesses sowie die Befundübermittlung an die städtische Fachdienststelle.
Das hierfür vereinbarte (Pauschal-)Honorar ist wertgesichert und erhöht sich um denselben Prozentsatz, mit dem die Honorare der Österreichischen Gesundheitskasse (vormals Tiroler Gebietskrankenkasse)
steigen.
Die in Rede stehende Fachdienststelle hat im Vergleichszeitraum (2017
und 2018) insgesamt einen Betrag von € 50.326,60 für die „zugekauften“ Thorax-Röntgen-Untersuchungen verausgabt. Im Rechnungsjahr
2018 betrug der diesbezügliche Aufwand € 24.541,20 und hat sich gegenüber dem Vorjahr um € 1.244,20 bzw. rd. 4,8 % verringert. Im Rechnungsjahr 2019 (Stand: August 2019) bezahlte die städtische Dienststelle für die Tbc-Reihenuntersuchungen einen Betrag von € 11.128,30
an die niedergelassenen Fachärzte.
Im Rahmen einer Stichprobenprüfung erkannte die Kontrollabteilung
bei drei Einzelfällen, dass fälschlicherweise erhöhte Tarife, abweichend
den von der Ärztekammer für Tirol (Kurie der niedergelassenen Ärzte)
jährlich indexierten und mittgeteilten Pauschalhonorare, verrechnet
wurden.
Der Vollständigkeit halber erwähnt die Kontrollabteilung, dass die von
der Stadtgemeinde Innsbruck beauftragten Fachärzte für Lungenheilkunde und Radiologie im Beobachtungszeitraum (2017 bis 2019) überwiegend geringere (Jahres-)Tarifentgelte pro Tbc-Untersuchung (einschließlich Befundung) dem Amt für Gesundheit, Markt- und Veterinärwesen verrechneten.
Prostituiertenuntersuchungen
Empfehlung

Die prüfungsgegenständliche Dienststelle führt kostenlose Untersuchungen
nach
dem
Geschlechtskrankheitengesetz
(StGBl.
Nr. 152/1945 i.d.g.F.) und dem AIDS-Gesetz (BGBl. 728/1993 i.d.g.F.)
durch.
Nach Auskunft der Fachdienststelle bietet eine soziale Hilfsorganisation der römisch-katholischen Kirche durch eine eigene Sozialarbeiterin
jeden Donnerstag vor Ort im diesbezüglichen Referat für Gesundheitswesen eine niederschwellige Beratung über gesundheitliche Aspekte,
sozialrechtliche Angelegenheiten und Ausstiegsmöglichkeiten im Rahmen der verpflichtenden amtsärztlichen Erst- bzw. Folgeuntersuchungen von Sexualarbeiterinnen an.
Im Zuge der Prüfung stellte die Kontrollabteilung fest, dass die zuständige städtische Fachdienststelle jährlich einen Betrag in Höhe von
€ 3.000,00 über die Haushaltsstelle 1/519000-7291000 Sonstige Einrichtungen und Maßnahmen, Sonstige Ausgaben (IA) an diese vorbezeichnete soziale Hilfsorganisation zur Anweisung brachte.
Die Kontrollabteilung bemängelte in diesem Zusammenhang den buchhalterischen Ausweis in der städtischen Haushaltsrechnung der in
Rede stehenden Zahlungen auf dem Sachkonto 729100 Sonstige Ausgaben (IA).

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Zl. KA-14491/2019

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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