Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2020

/ Ausgabe: 2020-10-08-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.123

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2/581010+815000 bzw. 2/581010+852000 vereinnahmt. Die Wasenmeistereigebührenordnung umfasst beispielhaft angeführt Leistungen
wie die Beseitigung eines Tierkadavers (Wasenmeistereigrund- sowie
eine gewichtsabhängige Beseitigungsgebühr), Beseitigung verdorbener Nahrungsmittel oder sonstige Abfälle, Vorbereitung und Öffnung eines Kadavers zur Untersuchung (Sektion), Fütterung und Pflege eines
in Quarantäne oder in Verwahrung genommenes Tieres sowie Bergung
eines Tieres. Ergänzend merkte die Kontrollabteilung an, dass die betreffenden Tarife inklusive Mehrwertsteuer im gesetzlichen Ausmaß zu
verrechnen sind.
Die Kontrollabteilung bemängelte in diesem Zusammenhang, dass den
Vertragspartnern teilweise bei vereinnahmten Gebühren gemäß
Wasenmeistereigebührenordnung keine gesetzliche Umsatzsteuer in
Rechnung gestellt wurde. Ferner zeigte sich, dass bei den betreffenden
Um- bzw. Korrekturbuchungen im Rahmen der Abschlussarbeiten zur
städtischen Haushaltsrechnung 2017 fälschlicherweise ein zu hoher
Mehrwertsteuerbetrag ausgewiesen und (abgeführt) wurde. Hinsichtlich der auf dieser Post irrtümlicherweise vereinnahmten Gebühren für
Schlacht- und Fleischuntersuchungen wurde zudem ein um € 134,85
zu geringer Betrag in die durchlaufende Gebarung auf das Sachkonto
289000 übertragen.
Weitere Nachforschungen der Kontrollabteilung im Rechnungsjahr
2018 zeigten, dass wiederum zahlreiche Einnahmen der Wasenmeisterei ohne Mehrwertsteuerausweis vorgeschrieben und auf den beiden
in Rede stehenden Haushaltsstellen kontiert wurden.
Die Kontrollabteilung wies in diesem Zusammenhang bestimmt darauf
hin, dass zufolge der beschlossenen Gebühren für die Wasenmeisterei
gemäß Wasenmeistereigebührenordnung für vorstehende Leistungen
der Wasenmeisterei jeweils zu den betreffenden Entgeltsätzen die
Mehrwertsteuer im gesetzlichen Ausmaß hinzuzurechnen ist.
Im Übrigen bemängelte die Kontrollabteilung auch die unstete haushaltsrechtliche Verrechnung der voranschlags(un)wirksamen Einnahmen und deren Ausweis auf den jeweiligen Haushaltsstellen des Referates Veterinärwesen. Beispielhaft sind zum einem die Gebühren für
Schlachttier-, Fleisch- und Kontrolluntersuchungen sowie zum anderen
die Wasenmeistergrundgebühren angeführt.
Die Kontrollabteilung empfahl in diesem Kontext in Abstimmung mit der
MA IV/Finanz-, Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung den haushaltsrechtlichen Ausweis, insbesondere die sachgerechte Zuordnung der
Einnahmen des Referates Veterinärwesen entsprechend den inhaltlichen Erfordernissen der gemäß VRV definierten Postengruppe zu prüfen und hinkünftig auf eine dementsprechende stringente Verbuchung
zu achten bzw. darauf hinzuwirken.
Darüber hinaus regte die Kontrollabteilung an, in Abstimmung mit der
MA IV/Finanz-, Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung zu prüfen, inwieweit die oben erwähnte Rechnungslegung der Wasenmeistereigebühren ohne Umsatzsteuer den Bestimmungen des Umsatzsteuergesetzes sowie der vom Gemeinderat der Landeshauptstadt Innsbruck
beschlossenen Wasenmeistereigebührenverordnung entspricht.
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Zl. KA-14491/2019

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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