Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2020

/ Ausgabe: 2020-10-08-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.126

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 2020-10-08-GR-Kurzprotokoll.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2020
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
3.2.4 UA 920000 Ausschließliche Gemeindeabgaben
Verschiedene
Verwaltungsabgaben

Unter dem UA 920000 Ausschließliche Gemeindeabgaben hat das Amt
für Gesundheit, Markt- und Veterinärwesen überwiegend Verwaltungsabgaben entsprechend den Bestimmungen der Landes-Verwaltungsabgabenverordnung und der Gemeinde-Verwaltungsabgaben-verordnung vereinnahmt.
Des Weiteren werden vom Referat Veterinärwesen basierend auf dem
Tierseuchengesetz Verwaltungsabgaben für tierärztliche Untersuchungen der im Eisenbahn-, Kraftfahrzeug- und Flugverkehr beförderten
Tiere und für die Untersuchung der zur Ausfuhr bestimmten untersuchungspflichtigen Tiere vereinnahmt. Untersuchungen der zur Ausfuhr
bestimmten Tiere sind ausschließlich von Amtstierärzten durchzuführen.
Für die Untersuchung der Tiere und das Ausstellen der Zeugnisse sind
vom Versender Gebühren zur Deckung der der Behörde aus der Amtshandlung entstandenen Kosten zu entrichten, deren Höhe vom zuständigen Landeshauptmann zu bestimmen ist.
Basierend auf der Verordnung des Landeshauptmannes vom 12. August 1996, LGBl. Nr. 59/1996, entfallen von den vom Referat Veterinärwesen vorgeschriebenen (Untersuchungs-)Gebühren gemäß Tierseuchengesetz 85 v.H. auf den städtischen Amtstierarzt. Die Stadt Innsbruck erhält die restlichen 15 v.H. als Beitrag zur Deckung des Verwaltungsaufwandes.
Wie aus den übermittelten Unterlagen hervorgeht, wurden die
gesamten
Untersuchungsgebühren
auf
der
Haushaltsstelle
(2/920000+856900) vorgeschrieben und vereinnahmt. Der diesbezügliche 85%-ige Anteil des Amtstierarztes wurde diesem im Rahmen der
Gehaltsabrechnung einmalig (das gesamte Haushaltsjahr zusammengefasst) ausbezahlt.
3.3 Voranschlagsunwirksame Gebarung
3.3.1 HPV - Impfungen

HPV – Impfungen
Selbstkostenanteil –
Verrechnung
Empfehlungen

Das Land Tirol organisiert bzw. finanziert in Kooperation mit dem Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz sowie dem Hauptverband der Sozialversicherungsträger seit
vielen Jahren das Gratis-Kinderimpfprogramm „Impfaktion Tirol“.
Durch diese Impfaktion haben alle Tiroler Kinder bis zum vollendeten
15. Lebensjahr Anspruch auf kostenlose Impfungen, wie beispielsweise
gegen Diphterie (Krupp), Tetanus (Wundstarrkrampf), Pertussis
(Keuchhusten) oder gegen Hepatitis-B und Meningkokken sowie gegen
Humane Papilloma Viren (HPV-Impfung).
Ab dem 12. bis zum 15. Geburtstag können die Jugendlichen die Impfung im Rahmen des sogenannten Catch-up Programms (Nachholimpfungen) zu einem vergünstigten Selbstkostenpreis von derzeit € 62,00
(Juli 2019) – im Prüfungszeitraum € 42,00 bzw. € 52,00 – beziehen.
Wenn die erste Teilimpfung vor dem 12. Geburtstag erfolgt, kann mit

…………………………………………………………………………………………………………………………………….
Zl. KA-14491/2019

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

28