Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2020

/ Ausgabe: 2020-10-08-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.125

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Nebenkassen werden mit Genehmigung der Magistratsdirektion eingerichtet. Eine dementsprechende Bestätigung für die Führung einer Nebenkasse konnte von Seiten der geprüften Dienststelle während der
Prüfung nicht vorgelegt werden.
Die Kontrollabteilung empfahl, sich ehestens um eine den Bestimmungen der städtischen Handkassenordnung entsprechende Genehmigung der Magistratsdirektion für die bereits eingerichtete Nebenkasse
zu bemühen.
Im Rahmen des Anhörungsverfahrens teilte die zuständige Fachdienststelle mit, der Empfehlung der Kontrollabteilung zu entsprechen.
Rechnungslegung
Marktgebühren
Empfehlung

Darüber hinaus hat die Kontrollabteilung gemäß ihrer im Innsbrucker
Stadtrecht normierten Befugnis in den Räumlichkeiten des Referates
Lebensmittelaufsicht-Marktwesen am 28.02.2020 eine Nebenkassaprüfung durchgeführt. Die Kontrollabteilung hat in die diesbezüglichen Aufzeichnungen (Nebenkassabuch) der Dienststelle Einschau genommen. Eine Verifizierung der rechnerischen Vollständigkeit des Bargeldbestandes bezüglich der bis zu diesem Stichtag eingehobenen
Marktgebühren wurde ebenfalls durchgeführt, wobei kein Anlass zu einer Beanstandung vorlag.
Im Prüfungszeitraum hat die hierfür verantwortliche städtische Dienststelle insgesamt Marktgebühren in Höhe von € 21.840,00 (einschließlich 20 % Umsatzsteuer) für die betreffenden Märkte (Trödelmarkt, Wochentrödelmarkt und Christbaummarkt) eingehoben. Im Rechnungsjahr
2018 wurde sohin eine Gesamtsumme von netto € 8.725,59 und im
Vergleichsjahr 2017 ein kumulierter Nettobetrag von € 9.474,41 auf der
Haushaltsstelle 2/828000+852000 vereinnahmt.
Die Kontrollabteilung nahm aus diesem Anlass eine stichprobenartige
Einschau in die Aufzeichnungen der städtischen Dienststelle hinsichtlich der durch Bar-Inkasso eingehobenen Marktgebühren sowie in die
dazugehörigen Empfangsbestätigungen (Barbelege) vor.
Unter Zugrundelegung der einschlägigen Bestimmungen des Umsatzsteuergesetzes (UStG) haben Kleinbetragsrechnungen – seit
01.03.2014 wurde die Betragsgrenze auf € 400,00 inklusive Umsatzsteuer erhöht – bestimmte Rechnungsmerkmale, insbesondere den anzuwendenden Steuersatz zu beinhalten.
Im Zuge der stichprobenartigen Einsichtnahme in die betreffenden Barbelege (Empfangsbestätigung für Marktgebühren) monierte die Kontrollabteilung den fehlenden Ausweis des anzuwendenden Steuersatzes für die Überlassung von Marktflächen an den besagten Märkten.
Die Kontrollabteilung empfahl unter Zugrundelegung der gesetzlichen
Bestimmungen, die betreffenden Barbelege einer entsprechenden Beurteilung und Neuregelung in Abstimmung mit der MA IV/Finanz-, Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung zu unterziehen.
Der Stellungnahme war zu entnehmen, dass im Sinne der Empfehlung
mit der Abteilungsleitung der MA IV eine Abklärung bzw. eine eventuelle Neuregelung erfolgen werde.

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Zl. KA-14491/2019

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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