Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2020

/ Ausgabe: 2020-10-08-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.151

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Die Kontrollabteilung empfahl dem Amt für Finanzverwaltung und Wirtschaft der MA IV, in erneuter Abstimmung mit dem Finanzbeirat und
der städtischen Personalvertretung einen Verkauf der Rentenfondsanteile zu prüfen und gegebenenfalls umzusetzen. Dies allenfalls unter
Herbeiführung eines neuen bzw. aktualisierten Gremialbeschlusses
(vgl. dazu Beschluss des Gemeinderates vom 29.06.2005).
In der dazu abgegebenen Stellungnahme bestätigte die Fachdienststelle, die Thematik in der Sitzung des Finanzbeirates am 04.06.2020
nochmalig anzusprechen. Soweit die bisherige Ansicht (Verkauf der
Wertpapiere aus Rendite/Risiko-Überlegungen) dabei bestätigt wird,
erfolge die Vorlage an den Gemeinderat mit dem Vorschlag, die Wertpapiere zu verkaufen und somit die Kursgewinne zu sichern. Der Verkaufserlös werde in weiterer Folge auf einem kurzlaufenden Festgeldkonto (oder einer Gleichwertigem) veranlagt bzw. geparkt.
Gebarungsentwicklung
seit 2010 –
Empfehlung

Wie erwähnt, ist das Sondervermögen der KUF auf der Grundlage der
maßgeblichen gesetzlichen Bestimmungen zu Gunsten des Haushaltes der Stadt Innsbruck verfallen. Die Zweckwidmung des restlichen
KUF-Vermögens (weitere Veranlagung in der bisherigen Form, Verwendung der Zinserträge für Maßnahmen der Gesundheitsvorsorge
etc. bei Wahrung der Vermögenssubstanz) wurde mit GR-Beschluss
vom 29.06.2005 festgelegt. Die dahingehende Gebarung seit dem Jahr
2010 zeigt das folgende Bild:

Wie die Einschau der Kontrollabteilung ergab, wurden in den vergangenen beiden Jahren (2018 und 2019) aufgrund der bescheidenen
Zinserträge aus dem Rechenkreis der ehemaligen KUF-Gelder keine
Aufwendungen im Bereich der Gesundheitsvorsorge für städtische Bedienstete mehr ausbezahlt. Im Vergleich zum Zeitpunkt des seinerzeitigen GR-Beschlusses (vom 29.06.2005), wo noch von jährlichen Zinserträgen von ca. € 40,0 Tsd. ausgegangen worden ist, hat sich die Situation mittlerweile deutlich geändert.
Diesen Umstand nahm die Kontrollabteilung zum Anlass, um in Richtung der maßgeblichen städtischen Dienststellen (MA I – Amt für Personalwesen, MA IV – Amt für Finanzverwaltung und Wirtschaft) anzuregen, in Abstimmung mit der städtischen Personalvertretung Überle…………………………………………………………………………………………………………………………………….
Zl. KA-04129/2020

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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