Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2020
/ Ausgabe: 2020-10-08-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.152
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gungen zur weiteren Bewirtschaftung bzw. Verwendung dieser restlichen KUF-Gelder anzustellen und hier ein für alle Beteiligten vertretbares Zukunftsszenario zu entwickeln.
In einer koordinierten Stellungnahme teilten dazu die MA IV – Amt für
Finanzverwaltung und Wirtschaft und die MA I – Amt für Personalwesen wie folgt mit:
In einer gemeinsamen Besprechung mit Vertretern der Zentralpersonalvertretung wurde zur Vermeidung zukünftiger realer Wertverluste
(Inflation und kein erwartbarer Ausgleich durch Zinsen) vorgeschlagen,
das Kapital in eine Rente (z.B. zur Finanzierung von gesundheitsfördernden Maßnahmen) umzuwandeln. Diesbezüglich werde die
Zentralpersonalvertretung eine Meinungsbildung herbeiführen. Darauf
aufbauend könnten dann weitere Veranlassungen getroffen werden.
3 Gewährleistungsbegehungen
Freigabe des Haftbriefs bzw. Mangelbehebung oder Ersatzvornahme
Im Zuge der Abrechnung von im Auftrag und auf Rechnung der Stadt
Innsbruck durchgeführten Bau- und Lieferleistungen – vornehmlich im
Verkehrswegebau (Amt für Tiefbau) – erfolgt unter bestimmten Bedingungen für die Dauer der gesetzlichen bzw. vertraglich vereinbarten
Gewährleistung der Einbehalt einer finanziellen Sicherstellung, welche
in den überwiegenden Fällen durch eine Bankgarantie bzw. einen Haftbrief abgelöst wird. Vor Ablauf dieser Bankgarantie bzw. vor Ende des
Gewährleistungszeitraums führen Vertreter des Auftragnehmers und
des Stadtmagistrats Innsbruck in der Regel eine gemeinsame Beschau
der besicherten Leistung durch.
Zwei Begehungen im
I. Quartal 2020
Im ersten Quartal 2020 fanden zwei Gewährleistungsbegehungen
statt. In beiden Fällen wurden keine gewährleistungsrelevanten Mängel festgestellt. Die Haftbriefe wurden folglich freigegeben.
4 Vergabekontrollen
Prüfung auf
Übereinstimmung mit
den Wertgrenzen
gemäß BVergG 2018
Im ersten Quartal 2020 haben Mitarbeiter der Kontrollabteilung drei
Vergabevorgänge mit einem Gesamtvolumen von netto € 217.788,06
überprüft.
Die Beauftragungen erfolgten entweder per Direktvergabe oder als Abruf über eine Rahmenvereinbarung mit einer zentralen Beschaffungsstelle.
Die Vergaben der geprüften Liefer- und Dienstleistungen fanden nach
den Kriterien des Unterschwellenbereichs für öffentliche Auftraggeber
gemäß der zum Vergabezeitpunkt geltenden Fassung des Bundesvergabegesetzes statt.
Die gemäß nationaler Schwellenwerteverordnung (BGBl. II
Nr. 211/2018) bis zum 31. Dezember 2020 angehobenen Subschwellenwerte sowie die letztgültigen EU-Schwellenwerte gemäß BVergG
2018 wurden in Abhängigkeit zum gewählten Vergabeverfahren eingehalten.
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Zl. KA-04129/2020
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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