Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2020

/ Ausgabe: 2020-10-08-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.181

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(zu Punkt 39.6)

FPÖ RUDI FEDERSPIEL

StR Rudi Federspiel

StRin Andrea Dengg
KO Markus Lassenberger

KO Stv . Maximilian Kurz

Stadtmagistrat Innsbruck
eingelangt am

„ 16. Juli 2020 „
b ?CRI 22 OW?0

Geschäftsstelle für Gemeinderat und Stadtsenat

GR Andreas Kunst

GR Bernhard Schmidt

GRin Deborah Gregoire
GRin Astrid Denz

Innsbruck , am 16.07. 2020

Antrag

betreffend die Evaluierung der Kultursubventionen
Der Gemeinderat möge beschließen :
Die ressortzust ändige Bürgermeister-Stellvertreterin wird beauftragt , dem Gemeinderat bis zu
dessen Sitzung im November 2020 eine Evaluierung der derzeitigen Vergabe von
Kulturförderungen im Hinblick auf den tatsächlichen Nutzen f ür die Stadtbevölkerung
vorzulegen. Im Zuge der Evaluierung sollen die einzelnen geförderten Kulturträger dabei
hinsichtlich folgender Kriterien bewertet werden:
• Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts durch Zusammenführen
verschiedener Altersgruppen und sozialer Milieus im Rahmen der Akteure/
Kulturschaffenden
• geleistete Jugendarbeit im Rahmen der Tätigkeit des Kulturträgers
• Anteil der ehrenamtlich erbrachten Kulturarbeit
• Beitrag zur Bewahrung der historischen Traditionen des Landes/ der Stadt
• Beitrag zur Verbesserung des Orts- und Stadtbildes
• zumindest potenziell Ansprechen eines großen Kulturkonsumentenkreises durch das
Angebot mehrerer kultureller Leistungen an öffentlichkeitswirksamen Orten (öffentliche
Plätze oder Gebäude) bei freiem Eintritt pro Jahr
• Beitrag zur Erhaltung alter Sammlungen/ Archive
Jene Kulturträger , die im Rahmen dieser Kriterien keine oder nur wenige Leistungen erbringen,
sollen in weiterer Folge bei der Gewährung st ädtischer Subventionen künftig in geringerem
Ausmaß berücksichtigt werden.
Kulturträger, die auf unternehmensrechtlicher Grundlage und in Gewinnerzielungsabsicht
agieren, sollen von Förderungen generell ausgeschlossen werden.