Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2020

/ Ausgabe: 2020-10-08-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.41

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Vertragsdauer

Einerseits ist der Projekts- und Syndikatsvertrag auf unbestimmte Zeit
abgeschlossen und zum anderen ein allseitiger Kündigungsverzicht auf
die Dauer von 15 Jahren vereinbart worden.

Rechtssicherheit

Im Hinblick auf die Finanzierung des Regional- und Straßenbahnprojektes vermittelt gegenständlicher Projekts- und Syndikatsvertrag – insbesondere vor dem Hintergrund sich ändernder politischer Verhältnisse –
nach längerer Zeit eine dokumentierte Rechtssicherheit. Auf Basis der
Bestimmungen dieses Vertrages werden auch projektrelevante Kosten
von im Vorfeld der Baumaßnahmen erforderlichen Leitungsumlegungen
getragen und somit anteilig von der Stadt und dem Land finanziert. Unabhängig davon bleibt es den Finanzierungspartnern vorbehalten, zusätzliche, nicht projektrelevante Baumaßnahmen zu beauftragen, wenn
die dafür anfallende Ausfinanzierung gesichert ist.
3.5 (Projekt-)Beirat

Einrichtung
(Projekt-)Beirat

Mit Beschluss des GR hat die Stadt am 13.12.2012 der Einsetzung eines
(Projekt-)Beirates zur Umsetzung des Regional- und Straßenbahnprojektes zugestimmt und im Rahmen dieses Beschlusses drei Personen als
ständige Mitglieder des (Projekt-)Beirates und drei weitere Personen als
Ersatzmitglieder in dieses Gremium namhaft gemacht.
Eineinhalb Jahre später haben die Gesellschafter der IVB in ihrer Sitzung
am 25.06.2014 gemäß den Ausführungen des zwischenzeitlich am
11.11.2013 abgeschlossenen Projekts- und Syndikatsvertrages und im
Sinne des inzwischen abgeänderten Gesellschaftsvertrages einen (Projekt-)Beirat zur Umsetzung eines „Regional- und Straßenbahnsystems
für den Tiroler Zentralraum“ als Organ der Gesellschaft eingerichtet.
Den Ausführungen im (geänderten) Gesellschaftsvertrag nach ist der
(Projekt-)Beirat im Wesentlichen für die Beratung, Unterstützung, Überwachung und Entscheidung über die nach dem Gesellschaftsvertrag oder der Geschäftsordnung für die Geschäftsführung (GF) zustimmungspflichtigen Maßnahmen verantwortlich, sofern nicht zwingend ein anderes Organ der Gesellschaft hierfür verantwortlich ist. Insbesondere ist im
Gesellschaftsvertrag auch festgehalten, dass die gesetzlich gebotenen
sowie gesellschaftsvertraglich vorgesehenen Kompetenzen der GV und
des AR sowie die gesetzlichen Regelungen über die Arbeitnehmermitbestimmung durch die Einrichtung des (Projekt-)Beirates unberührt bleiben.

Sitzungen
(Projekt-)Beirat

Im Jahr seiner Einrichtung hat der (Projekt-)Beirat insgesamt drei Sitzungen, in den Folgejahren 2015 bis 2019 (letzte Sitzung am 18.11.2019) je
vier Sitzungen abgehalten. In den somit insgesamt 23 durchgeführten
Sitzungen sind, ohne näher auf den Inhalt der getroffenen Entscheidungen einzugehen, zahlreiche Beschlüsse im Rahmen seiner Bestimmung
gefasst worden. Ein Großteil der Beschlüsse des (Projekt-)Beirates finden sich in den von der Kontrollabteilung in ihrem Bericht dargelegten
Beschlüssen des StS und/oder GR der Stadt wieder. Wie die Einschau
in sämtliche Protokolle belegt, war der (Projekt-)Beirat in all seinen Versammlungen stets beschlussfähig.

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Zl. KA-13371/2019

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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