Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2020
/ Ausgabe: 2020-10-08-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.42
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Geschäftsordnung
(Projekt-)Beirat
Zur Regelung der Arbeitsweise des (Projekt-)Beirates und zur Festlegung seiner Kompetenzen wurde nicht nur eine Geschäftsordnung für
den (Projekt-)Beirat, sondern auch eine Geschäftsordnung für die GF der
IVB ausgearbeitet und mit der am 25.06.2014 abgehaltenen Sitzung der
Generalversammlung in Kraft gesetzt.
Die in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Projekts- und Syndikatsvertrag zu sehende Geschäftsordnung für den (Projekt-)Beirat sieht u.a.
vor, dass dieser aus sieben Mitgliedern besteht. Für die Dauer ihrer Gesellschaftereigenschaft sind je drei Mitglieder (und Ersatzmitglieder) von
der Stadt und dem Land zu nominieren, die IKB AG war berechtigt, ein
Mitglied zu entsenden.
Der (Projekt-)Beirat hat u.a. vollumfängliche Auskunfts- und Einsichtsrechte in sämtliche Belange, die das Regional- und Straßenbahnprojekt
betreffen. Darüber hinaus übt er in Bezug auf das Projekt Beratungs-,
Unterstützungs- und Überwachungsfunktionen für die Gesellschafter der
IVB aus. Er steuert und kontrolliert die Einhaltung der Grundsätze von
Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit nach Vorgabe der
projektbezogenen (Projekt-)Grundlagenbeschlüsse, insbesondere im
Zusammenhang mit der Erstellung und Umsetzung der Funktions-, Detail- und Einreichplanung, mit der Errichtung und dem Bau, mit Konzessionen, mit UVP-Verfahren, mit ausschreibungspflichtigen Geschäften im
Sinne des seinerzeitigen BVergG 2006 und aktuellen BVergG 2018 sowie mit der Ausstattung der IVB mit Mitarbeitern, die exklusiv mit der Umsetzung des in Rede stehenden Projektes beschäftigt sind.
Überdies kann der (Projekt-)Beirat das Regional- und Straßenbahnprojekt betreffend „weitere Geschäfte oder Arten von Geschäften festlegen,
die nur mit seiner Zustimmung durchgeführt werden dürfen“.
Allerdings kann die GV der IVB jederzeit die Agenden des (Projekt-)
Beirates an sich ziehen. Der (Projekt-)Beirat kann sich somit nur mit jenen (Projekt-)Umsetzungsbeschlüssen (Planung, Errichtung und Bau)
befassen, deren finanzielle Bedeckung sichergestellt ist.
Die städtischen Mitglieder des (Projekt-)Beirates haben im notwendigen
Umfang über den Verlauf des Regional- und Straßenbahnprojektes und
die dafür notwendigen Beschlussfassungen in den dafür zuständigen
Gremien der Stadt zu informieren bzw. im Bedarfsfall die entsprechenden
Beschlussvorlagen auszuarbeiten und fristgerecht einzubringen.
Geschäftsordnung
GF IVB
Die hier in komprimierter Form wiedergegebene Geschäftsordnung für
die GF beinhaltet u.a., dass diese mit dem für die Umsetzung des Regional- und Straßenbahnprojektes eingerichteten (Projekt-)Beirat zu kooperieren hat.
Die Einbringung von (Projekt-)Grundlagenbeschlüssen, welche von der
GV in deren Sitzung zu behandeln sind, fällt in den Kompetenzbereich
der GF. Dabei hat sie die Beschlussvorlagen in enger Abstimmung mit
dem (Projekt-)Beirat auszuarbeiten und möglichst alle Kostenpositionen
aufzunehmen, welche für eine Umsetzung dem Stand der Technik entspricht. Dem (Projekt-)Beirat sind in der Folge sämtliche von der GV gefassten (Projekt-)Grundlagenbeschlüsse unverzüglich zur Kenntnis zu
bringen.
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Zl. KA-13371/2019
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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