Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2020

/ Ausgabe: 2020-10-08-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.44

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 2020-10-08-GR-Kurzprotokoll.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2020
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
Die darin ausgewiesenen Plankosten waren auf die im Jahr 2005 vom
Land in Auftrag gegebene und vom GR am 21.12.2007 genehmigte
Machbarkeitsstudie zurückzuführen. Auf Grund der damals geringen Planungstiefe sind für die Ermittlung der Schätzkosten insbesondere Laufmeterpreise und entsprechend hohe Risikozuschläge herangezogen
worden („RegBFinanz-0_Rev.3“).
Ferner beinhaltete die aus mehreren Tabellenblättern bestehende Kostenaufstellung jene von der Projektleitung erfassten und geprüften Auftrags-/Bestell- sowie Abrechnungssummen. In Entsprechung eines Kostencontrollings als Teil des Projektmanagements waren die abgerechneten Kosten sowohl den Auftrags-/Bestellsummen, als auch den Plankosten sämtlicher nachstehender Projektpositionen gegenübergestellt.
Beschlossener
Finanzierungsrahmen

Der von den Gebietskörperschaften Stadt und Land (tatsächlich) beschlossene Finanzierungsrahmen für das Regional- und Straßenbahnprojekt stellte sich wie folgt dar. Die Beträge sind gerundet in Mio. Euro
angegeben:
Projektposition

Plankosten
Stadt

Land

Vorleistungen 2004 bis 2006
Ostast (O1 bis O7)
Straßenbahnast West (W5S, W8S, W9S, W12S)
und Ost (O8S, O5S)
Westast (W1 bis W7 und W13)
Entfallene Abschnitte (W10S, W11S,
Schleife Layrstraße, Rum und O-Dorf)
Fahrzeuge
Remise
Regionalbahnäste (Rum, Völs), Zugleitsystem
Grundstückskosten (inkl. Gst. Remise)
Valorisierungskosten
Beauftragte Zusatzkosten
Leitungsumlegungen - Mehrkosten
Zwischensammelstelle für aufzuteilende Kosten
Angemeldete Kosten
Zusätzliche Kosten

2,67
48,90

3,98
24,45

Summe Plankosten

223,77 163,05

Bund
3,09

24,98
39,28

8,98
5,32

9,74
73,35
24,98

19,64

58,92

14,97
72,67
3,32

Summe

14,97
67,40
3,32
42,27

140,07
6,64
42,27

1,99

8,98
7,31

2,68

2,68
3,09

389,91

Die Abweichung der in obiger Tabelle ausgewiesenen Plankosten von
dem vorhin wiedergegebenen Wert (€ 402,35 Mio.) ist im Wesentlichen
darin begründet, dass vom Land die Finanzierung der Valorisierungskosten von € 11,17 Mio. nicht genehmigt bzw. beschlossen worden ist.
Auch im Zusammenhang mit Zusatzkosten stellte das Land u.a. in der
neunten (Projekt-)Beiratssitzung am 06.06.2016 klar, dass es „erst dann
einen Beschluss über die Zusatzkosten geben werde, wenn diese die
Reserven überschreiten und zusätzlicher Finanzbedarf bestehe“.
Dazu führte die IVB in ihrer Stellungnahme aus, Valorisierungskosten
seien zwar vom Land anerkannt, aber es sei kein Finanzierungsbeschluss herbeigeführt worden. Die Gründe hierfür sind den obigen Ausführungen der Kontrollabteilung zu entnehmen.
…………………………………………………………………………………………………………………………………….
Zl. KA-13371/2019

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

25