Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2020
/ Ausgabe: 2020-10-08-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.52
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Auf Bestandsstrecken wurde die Trassierung für 2,40 m breite Fahrzeuge mit 1.000 mm Spurweite durchgeführt. Für die neuen Abschnitte
wurde hinsichtlich Haltestellenlängen, Kurvenradien oder auch Trassenbreite berücksichtigt, dass künftig Fahrzeuge mit bis zu 2,65 m Breite eingesetzt werden könnten. Nur in den Fällen beengter Platzverhältnisse
wurden der Planung 2,40 m Fahrzeugbreite bei gleichzeitigem Begegnungsverbot für 2,65 m breite Fahrzeuge unterstellt. Die Anschaffung
solcher 2,65 m breiter Fahrzeuge war zum Prüfungszeitpunkt nicht vorgesehen oder absehbar.
Die barrierefrei ausgeführten Haltestellen in den betrachteten Abschnitten W7 bis W 13 wurden mit einer nutzbaren Länge von mind. 56 m ausgeführt und entsprechen somit den Anforderungen an eine etwaig künftige Befahrung in Doppeltraktion. Eine Ausnahme bildet die Endhaltestelle „Peerhofsiedlung“, welche aufgrund des Widerstands aus der umliegenden Bevölkerung und nach diversen technischen Umplanungen
und politischen Befassungen als Doppelhaltestelle mit Mittelbahnsteig für
eine Befahrung in Einzeltraktion ausgeführt worden ist.
Bauliche
Rahmenbedingungen
Die Gleisanlagen wurden überwiegend im bestehenden Straßenoberbau
als straßenbündiger Gleiskörper eingebettet. Auf Basis von im Vorfeld
hinsichtlich erschütterungs- und schalltechnischer Emissionen durchgeführten Messungen erfolgte die Festlegung jener Bereiche mit gedämmter Ausführung der Gleisanlagen mittels Masse-Feder-Systems. In den
überwiegenden Fällen kam ein nicht gedämmter Regelaufbau zur Anwendung.
Die individuellen Ausführungen des Straßenoberbaus für MIV, ÖPNV sowie Geh- und Fahrwege wurden in Abstimmung mit den zuständigen
Stellen der Stadt und des Landes festgelegt.
Die Entwässerung erfolgt über Straßeneinläufe, Schienenentwässerungskästen, Sickermulden oder frei über Böschungsflächen. Die Straßeneinläufe und Schienenentwässerungskästen wurden an bestehende
bzw. neue Entwässerungseinrichtungen angeschlossen.
Zur Optimierung der Verkehrsführung wurden Lichtsignalanlagen installiert und Bodenmarkierungen aufgebracht.
Im Vorfeld sowie im Zuge der Gleisbaumaßnahmen waren umfangreiche
Leitungsumlegungsmaßnahmen für bspw. Kanal, Wasser und Gas
durchzuführen.
Umsetzung in
Bauphasen
Die bauliche Realisierung erfolgte in mehreren koordinierten Bauphasen.
Die Verkehrsführung wurde in Abhängigkeit zum Baufortschritt und den
Baufeldern kontinuierlich angepasst.
W5 – Vögelebichl und W6 – Kranebitter Allee
Lagemäßige
Beschreibung
Der Planungsabschnitt W5 schließt im Osten an den Abschnitt W4 an
und erstreckt sich von der Kreuzung Fischerhäuslweg / B171 Tiroler
Straße Richtung Westen bis zur Einmündung der Straßenachse
Vögelebichl in die Kranebitter Allee. Die Abschnittslänge W5 beträgt
ca. 210 m.
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Zl. KA-13371/2019
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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