Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2020
/ Ausgabe: 2020-10-08-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.60
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Planung der
Fahrleitungen
„Kranebitter Allee“
Ein unterfertigter Aktenvermerk zur Direktvergabe der Planungsleistungen lag der Kontrollabteilung vor.
Die Direktvergabe an einen Bieter ohne Einholung zusätzlicher Angebote
wurde dahingehend argumentiert, dass für diese Leistungen nur wenige
potentielle Anbieter in Frage gekommen wären und das nunmehr beauftragte Unternehmen bereits die Abschnitte W1 – W4 und O1 zur Zufriedenheit ausgeführt hatte. Des Weiteren hätte es sich lt. Aktenvermerk
lediglich um eine Anpassung der vorhandenen Fahrleitungsanlage handeln, weshalb der Aufwand der Einarbeitung eines neuen Büros aufgrund
der Geringfügigkeit der Maßnahmen zum damaligen Zeitpunkt als nicht
gerechtfertigt anzusehen war.
Das betreffende Ingenieurbüro führte zudem die Planung und die baubegleitende technische Unterstützung im Fahrleitungsbau für sämtliche
weitere Abschnitte bis W13 durch. Entsprechende Vergabevermerke waren den Unterlagen jedoch nicht zu entnehmen. Die Projektleitung teilte
hierzu mit, aufgrund des geschätzten Auftragswertes von weniger als
€ 20.000,00 pro Abschnitt die entsprechenden Leistungen für die weiteren (Folge)Abschnitte im Zuge von Direktvergaben beauftragt zu haben.
Planungsarbeiten
Zulaufstrecke Remise
Die Beauftragung zur Planung des eisenbahn- und straßenbaulichen
Projektes erging wiederum im Wege einer Direktvergabe an einen Partner der mit der Planung der Abschnitte W5 – W13 beauftragten Arbeitsgemeinschaft.
Mit der Fahrleitungsplanung wurde ebenfalls jenes Büro beauftragt, welches die Fahrleitungsplanung und technische Betreuung für die Etappe
1b, Abschnitte W5 – W13 vorgenommen hatte.
Aussagen über die Höhe der geschätzten Auftragskosten oder zu Prüfergebnissen des Angebotes waren den Aktenvermerken nicht zu entnehmen.
Statische Bemessung
und Planung der
„Lohbachbrücke“
Im Zuge eines nicht offenen Verfahrens ohne vorherigem Aufruf zum
Wettbewerb wurden zwei Angebote abgegeben. Die rechnerische und
technische Prüfung durch die IVB ergab keine Beanstandungen. Es
wurde dem preislich günstigeren Angebot der Zuschlag erteilt.
Statische Bemessung
und Planung der
Brücke „Vögelebichl“
Im Vorfeld der Auftragsvergabe wurde ein nicht offenes Verfahren ohne
vorherigem Aufruf zum Wettbewerb durchgeführt. Es waren vier Angebote abgegeben worden.
Der Angebotspreis des zweitgereihten Angebotes lag um rd. 90 % über
jenem des erstgereihten Angebotes. Erläuterungen zum Grund der großen Preisdifferenz waren dem Protokoll wie auch dem angehängten
Preisspiegel nicht zu entnehmen. Der Protokollierung war zudem nicht
zu entnehmen, welche geschätzten Gesamtkosten der Auswahl des
durchgeführten Vergabeverfahrens zugrunde gelegt wurden.
Gemäß § 187 Abs. 1 BVergG 2006 hat eine Vergabe an befugte, leistungsfähige und zuverlässige Unternehmer zu angemessenen Preisen
zu erfolgen. Die Kontrollabteilung kam zum Ergebnis, dass aus der Tatsache, dass drei Anbieter unabhängig voneinander zu ähnlich hohen
Preisen angeboten hatten, abgeleitet bzw. mit hoher Wahrscheinlichkeit
angenommen werden kann, dass sich die angemessenen Kosten für die
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Zl. KA-13371/2019
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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