Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2020

/ Ausgabe: 2020-10-08-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.61

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ausgeschriebenen Leistungen ebenfalls in dieser Preishöhe bewegt hatten. In diesem Sinne wäre eine ausreichende Begründung und Protokollierung der Zuschlagsentscheidung empfehlenswert gewesen.
Die Kontrollabteilung sprach die Empfehlung aus, die rechnerische Prüfung sowie die Prüfung auf Angemessenheit der Preise detailliert zu dokumentieren. Die IVB erläuterte hierzu, dass der Preis des Bestbieters
als angemessen und die weiteren Angebote als „eher teuer“ angesehen
wurden, weshalb eine vertiefte Prüfung nicht erforderlich gewesen wäre.
Außerdem wäre gemäß BVergG 2006 keine Niederschrift zu verfassen
gewesen. Die Kontrollabteilung ergänzt hierzu, dass eben doch eine Niederschrift in Form eines Angebotsprüfungsprotokolls geführt wurde und
die von der IVB im Rahmen des Anhörungsverfahrens beigebrachten Informationen aus Gründen der Transparenz in dieses einzutragen gewesen wären.
Vermessungsarbeiten
Pastorstraße
(neue Remise)

Die Beauftragung erfolgte durch eine Direktvergabe. Es gab nur einen
Anbieter. Zur Begründung der Vergabe wurde angeführt, dass die Auftragnehmerin bereits ein Jahr zuvor im Nahbereich Vermessungen
durchgeführt hatte und die Arbeiten zeitnah durchzuführen waren. Eine
Information über die Höhe des Angebotes konnte dem Prüfungsprotokoll
nicht entnommen werden.
Im Zuge der Projektumsetzung kam es anlassbezogen zu weiteren Beauftragungen. Diese erfolgten im Wege einer Direktvergabe.
Die Kontrollabteilung empfahl, die Höhe des Zuschlagsgebotes im
Vergabevermerk bzw. Prüfprotokoll zu vermerken. Die IVB informierte,
der Empfehlung Folge leisten zu wollen.

Baustellenkoordination

Zur Abwicklung der Baustellenkoordinationsarbeiten hat sich die IVB der
Möglichkeit bedient, Rahmenvereinbarungen gemäß BVergG 2006 mit
mehreren Anbietern abzuschließen.
Im Jahr 2012 war mit vier Bietern der ersten Angebotsphase eine Rahmenvereinbarung abgeschlossen worden. Vor Beauftragung der Koordinationsarbeiten eines Bauabschnittes wurden die Bieter im Zuge einer
zweiten Angebotsphase erneut aufgefordert, ein Angebot in Form einer
Nettopauschale pro Baustellenbesuch abzugeben. Der Zuschlag erfolgte
nach Prüfung der Angebote an den Billigstbieter. Im Rahmen der Angebotsprüfungen durch die Projektleitung konnten keine Rechen- oder Formalfehler festgestellt werden. Die Beauftragungen erfolgten jeweils an
die Billigstbieter.
Baumeisterarbeiten

Allgemein

Das Gewerk der Baumeisterarbeiten umfasst Gleisbauarbeiten sowie
Erdbau-, Beton-, Steinverlege-, Asphaltierungs-, Kabeltiefbau- und Entwässerungsarbeiten. Die unterfertigten Prüfprotokolle für die Abschnitte
W5 – W13 inkl. neue Remise lagen in Form von sogenannten „Vergabeberichten“ vor.

Abschnitte W5 und W6

Die Ausschreibung der Bauleistungen erfolgte in Form eines Verhandlungsverfahrens mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb.

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Zl. KA-13371/2019

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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