Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2020
/ Ausgabe: 2020-10-08-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.85
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Gesamtauszahlungen
im Zusammenhang
mit dem Regional- und
Straßenbahnprojekt
2005 bis 2019
Bis zum Zeitpunkt des Abschlusses der Prüfungshandlungen der Kontrollabteilung zur gegenständlichen zweiten Projektprüfung per
31.12.2019 stellte sich die Auszahlungssituation in Bezug auf die obige
Voranschlagspost wie folgt dar:
In den Jahren 2014 bis 2019 wurden von der Stadt über die angeführte
Vp. Auszahlungen im Gesamtausmaß von € 106.795.577,63 durchgeführt. Bei Berücksichtigung der Auszahlungssumme der Jahre 2005 bis
2013 (€ 102.199.559,99) ergibt sich ein für die 15-jährige Zeitspanne von
2005 bis 2019 kumulierter Auszahlungsbetrag von insgesamt
€ 208.995.137,62.
Von der in den Jahren 2014 bis 2019 seitens der Stadt über die genannte(n) Vp.(s) zur Auszahlung gelangten Gesamtsumme von
€ 106.795.577,63 entfällt ein betraglicher Anteil von € 16.984.964,64 auf
die Anschaffung von zusätzlichen neuen Fahrbetriebsmitteln und ein Gesamtbetrag von € 73.730.394,19 auf die Errichtung von (neuer) Infrastruktur für das Regional- und Straßenbahnprojekt.
Diese beiden inhaltlichen Bereiche bzw. Zahlungssummen an die projektumsetzende IVB waren für die nunmehrige zweite Projektprüfung der
Kontrollabteilung relevant.
8.2 Vereinbarte Finanzierungsanteile Stadt und Land
(Finanzierungs-)
Tabelle
„RegBFinanz-0_Rev.3“
Die zwischen Stadt und Land betreffend das Regional- und Straßenbahnprojekt gehandhabte Finanzierungsaufteilung der Projektkosten geht
letztlich auf ein Verhandlungsergebnis zurück, welches auf der Seite der
Stadt in der Sitzung des GR vom 21.12.2007 dokumentiert bzw. beschlossen worden ist.
Im Hinblick auf die Projektfinanzierung wurde in dieser Sitzung die so
genannte (Finanzierungs-)Tabelle „RegBFinanz-0_Rev.3“ beschlossen,
in der die Finanzierungsverteilung der ermittelten Projektkosten festgelegt worden ist.
Wie bereits bei der vorigen Prüfung im Jahr 2013 erwähnt, ist diese (Finanzierungs-)Übersicht aus dem Grund von großer Bedeutung, da sie
(bis heute) die maßgebliche Basis für die Verteilung der Finanzierungslasten zwischen der Stadt und dem Land darstellt.
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Zl. KA-13371/2019
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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