Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2020
/ Ausgabe: 2020-10-08-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.88
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
8.4 Bedeckung der Zahlungen im städtischen Budget
Eigenmittel
(bis zum Jahr 2016)
Die Stadt Innsbruck war in der Lage, ihre durch die Realisierung des Regional- und Straßenbahnprojektes an die IVB zu leistenden Gesellschafterzuschüsse bis zum Jahr 2016 aus Eigenmitteln zu bedecken. Diese
Eigenmittel stammten im Wesentlichen aus dem Verkauf eines zweiten
Teiles von Aktien der Stadt an der IKB AG an die TIWAG.
Fremdmittel
(seit dem Jahr 2016) –
Kreditengagements bei
der EIB
Seit dem Jahr 2016 sind von der Stadt zur Bedeckung ihrer Projektzahlungen (auch) Fremdmittel aufgenommen worden. Diese Kreditmittel
wurden von ihr bei der Europäischen Investitionsbank (EIB) beansprucht.
Zum Stichtag 31.12.2018 belief sich der Schuldenstand der Stadt bei der
EIB auf eine Gesamtsumme von € 95.000.000,00 (Beanspruchung €
33.500.000,00 im Jahr 2016, € 16.500.000,00 im Jahr 2017 und €
45.000.000,00 im Jahr 2018).
Im Rahmen der dahingehenden (Rahmenkredit-)Vertragswerke ist es für
die Stadt als Kreditnehmerin möglich, bei der EIB als Kreditgeberin Kreditmittel bis zu einer Gesamtsumme von € 150.000.000,00 zur Finanzierung von Ausgaben betreffend das Regional- und Straßenbahnprojekt
abzurufen. Diese Kreditmittelaufnahme für das gegenständliche Projekt
wurde vom Gemeinderat in seiner Sitzung vom 14.07.2016 auf der
Grundlage einer vom zuständigen Referat der MA IV erstellten Vorlage
vom 04.07.2016 (mit umfassenden Erläuterungen und Anlagen) bewilligt.
GR-Beschluss
vom 13.12.2018 –
Abänderungsbeschluss
im Hinblick auf
Verwendungsweck der
EIB-Kreditmittel
In Verbindung mit dem ursprünglichen Beschluss des GR vom
14.07.2016 ist bezüglich der Kreditmittelverwendung auffällig, dass ein
wesentlicher Teil der im Jahr 2018 beanspruchten Kredite
(€ 45.000.000,00) buchhalterisch für das Projekt „Neustrukturierung Patscherkofelbahn“ (€ 25.000.000,00) Verwendung fand. Dies trotz des Umstandes, dass der damalige GR-Beschluss sowie die zwischen EIB und
Stadt unterfertigten (Finanzierungs-)Verträge die Geldmittelverwendung
für das Regional- und Straßenbahnprojekt vorsehen.
Dahingehend fasste der GR in seiner Sitzung vom 13.12.2018 einen Abänderungsbeschluss. Dies in der Weise, dass ein Kreditvolumen in der
Größenordnung von rd. € 50.000.000,00 des gesamten bei der EIB beanspruchbaren Kreditbetrages (€ 150.000.000,00) auch für andere Zwecke Verwendung finden kann. Dies allerdings nach der Maßgabe, dass
eine alternative Mittelverwendung wiederum Projekte betrifft, welche in
den Budgetabschnitten 85 – 89 abwickelbar und somit (nach damaligem
Wissensstand) nicht maastricht-schädlich sind (bspw. Projekt Neustrukturierung Patscherkofel).
Inhaltlich begründet wurde dieser Beschluss bzw. die Anpassung des dahingehenden GR-Beschlusses vom 14.07.2016 von der MA IV in ihrer
Amtsvorlage vom 26.11.2018 damit, dass sich bezüglich der Ausfinanzierung des Regional- und Straßenbahnprojektes aller Voraussicht nach
ein geringerer Finanzierungsbedarf ergeben werde. Dies werde sich in
Bezug auf die EIB-Finanzierungsvereinbarungen mit einem Minderverbrauch von rd. € 50.000.000,00 auswirken. Um dieses bei der EIB beanspruchbare Kreditvolumen nicht verfallen zu lassen und sich künftig abzeichnende Finanzierungserfordernisse in anderen Bereichen bedecken
zu können, wurde die oben beschriebene Lockerung des Verwendungszweckes von der Fachdienststelle vorgeschlagen und vom GR letztlich
…………………………………………………………………………………………………………………………………….
Zl. KA-13371/2019
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
69