Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2020
/ Ausgabe: 2020-10-08-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.97
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Weitere Recherchen der Kontrollabteilung dazu zeigten, dass sich dieser
Gesamtbetrag mit einem Anteil von € 95.863,00 für Betriebskosten der
neuen Remise und einem Anteil von € 409.750,00 für die vorgeschriebenen Hauptuntersuchungen der neuen Straßenbahn-Trieb-wägen zusammensetzt.
Der Anteil der Stadt an den Betriebskosten für die neu errichtete (zweite)
Remise der IVB beläuft sich auf einen Betrag von € 125.358,00. Dieser
städtische Anteil ist in der Summe des (Betriebskosten-)Zuschusses der
Stadt für das Jahr 2019 gemäß ÖPNV-Vertrag in Höhe von
€ 1.176.291,97 enthalten.
(Remise-)Zuschuss
Land – kein
Zahlungsfluss
feststellbar –
Empfehlung
Bezüglich der Remisekosten war für die Kontrollabteilung auffällig, dass
bis zum Zeitpunkt der Einschau der Kontrollabteilung Ende Dezember
2019 noch keine Zahlungen bei der Stadt einlangten. Infolge dessen
konnte die Stadt mangels Zahlungserhalt vom Land auch keine Geldmittelweiterleitung aus diesem Titel an die IVB vornehmen.
Weitere Recherchen der Kontrollabteilung dazu brachten das Ergebnis,
dass vom Land die vorgesehenen Zahlungen wohl aus dem Grund scheiterten, da in der maßgeblichen Vertragsgrundlage mit der Stadt (GuFVertrag) eine Flüssigstellung der Mittel an die „Inbetriebnahme der Fahrzeuge“ gebunden ist.
Im Jahr 2018 waren einzelne Triebwägen vom beauftragten Hersteller
zwar ausgeliefert. Diese konnten allerdings wegen aufgetretener Probleme beim Zulassungs- bzw. Abnahmeverfahren noch nicht im Linienbetrieb der IVB eingesetzt und somit im vertraglichen Sinn „in Betrieb genommen“ werden. Die maßgebliche Vertragsformulierung wertete der bei
der IVB zuständige „Betriebsleiter Bahn“ als unglücklich. Dies aus dem
Grund, da die im Jahr 2018 angelieferten Triebwägen unabhängig von
deren tatsächlicher Inbetriebnahme (witterungsgeschützt) in der Remise
abzustellen sind. Somit entstehen Betriebskosten bereits vor einer allenfalls späteren Inbetriebnahme der Bahnen.
Die Betriebskosten für die neu errichtete Remise fallen naturgemäß bei
der IVB an. Die Refinanzierung dieser Aufwendung ist einerseits über
eine entsprechende Zuschussleistung der Stadt an die IVB im ÖPNVVertrag (Modifizierung) verankert. Die vertragliche Verpflichtung für das
Land resultiert andererseits allerdings aus dem zwischen Stadt und Land
abgeschlossenen GuF-Vertrag.
Aus diesem Grund sprach die Kontrollabteilung an das Amt für Finanzverwaltung und Wirtschaft der MA IV die Empfehlung aus, in Abstimmung
mit der IVB betreffend die (Betriebskosten-)Zuschüsse für die Jahre 2018
und 2019 mit dem Land in Kontakt zu treten, um auch für die beiden abgelaufenen Jahre einen anteiligen BK-Zuschuss für die Remise zu erreichen. Dies trotz der aus vertraglicher Sicht „unglücklichen“ Formulierung.
Die MA IV kündigte im Anhörungsverfahren an, in Abstimmung mit der
IVB zu versuchen, den wahren Vertragswillen zu erforschen und diesen
in weiterer Folge umzusetzen.
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Zl. KA-13371/2019
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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