Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2020
/ Ausgabe: 2020-10-08-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.98
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Abrechnung Betriebskosten nach tatsächlich
anfallenden Werten –
Empfehlung
Bei den als Betriebskosten in den Berechnungen der IVB (Betriebswirtschaft) verwendeten Summen handelt es sich nach Rücksprache mit
dem zuständigen Betriebswirtschafts-Leiter um eine Schätzung. Endgültige Summen wären erst durch die Abrechnung eines vollständigen Betriebsjahres möglich.
Aufgrund dieses Umstandes empfahl die Kontrollabteilung der IVB, hinsichtlich der von der Stadt und Land für die Betriebskosten der Remise
zu leistenden Zuschüsse die tatsächlich anfallenden Betriebskosten weiter- bzw. abzurechnen.
Die IVB stimmte in ihrer abgegebenen Stellungnahme den Ausführungen
und dem empfohlenen Vorgehen der Kontrollabteilung zu.
Beschluss des Kontrollausschusses vom 24.09.2020
Beiliegender Bericht des Kontrollausschusses zu o.a. Bericht der
Kontrollabteilung wird dem Gemeinderat am 08.10.2020 zur Kenntnis
gebracht.
Sitzung des Gemeinderates vom 08.10.2020:
Beiliegender Bericht des Kontrollausschusses wird
zur Kenntnis genommen.
(Walterskirchen, eigenhändig)
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Zl. KA-13371/2019
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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