Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2020
/ Ausgabe: 2020-11-19-GR-Kurzprotokoll_2020.pdf
- S.13
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Gleichzeitig wird gemäß § 68 Abs. 3 lit. d
TROG 2016 der Beschluss über die dem
Entwurf entsprechende Änderung des Flächenwidmungsplanes gefasst. Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von
einer hierzu berechtigten Person oder Stelle
abgegeben wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Flächenwidmungsplanes treten alle im Planungsbereich vorausgehenden Widmungen außer
Kraft.
31.
MagIbk/34340/SP-OE-Ö25Ä/1
Entwurf des Örtlichen Raumordnungskonzeptes Nr. MÜ-OE2.4,
Mühlau, Bereich nördlich des
Schillerweges (als Änderung des
Örtlichen Raumordnungskonzeptes {ÖROKO} 2.0), gemäß § 32
TROG 2016
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
05.11.2020:
Die Auflage des Entwurfes des Örtlichen
Raumordnungskonzeptes Nr. MÜ-OE2.4,
Mühlau, Bereich nördlich des Schillerweges
(als Änderung des Örtlichen Raumordnungskonzeptes {ÖROKO} 2.0), gemäß
§ 32 TROG 2016, wird beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 67 Abs. 1 lit. c
TROG 2016 der Beschluss über die dem
Entwurf entsprechende Änderung des Örtlichen Raumordnungskonzeptes (ÖROKO)
gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch erst
dann rechtswirksam wird, wenn innerhalb
der Auflagefrist keine Stellungnahme zum
Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieser Änderung
des Örtlichen Raumordnungskonzeptes
(ÖROKO) treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden Festlegungen außer Kraft.
GR-Sitzung 19.11.2020
32.
MagIbk/34309/SP-FW-MÜ/1
Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. MÜ-F19, Mühlau, Bereich nördlich des Schillerweges
(als Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. MÜ-F11), gemäß
§ 36 TROG 2016
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
05.11.2020:
Die Auflage des Entwurfes des Flächenwidmungsplanes Nr. MÜ-F19, Mühlau, Bereich
nördlich des Schillerweges (als Änderung
des Flächenwidmungsplanes Nr. MÜ-F11),
gemäß § 36 TROG 2016, wird beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 68 Abs. 3 lit. d
TROG 2016 der Beschluss über die dem
Entwurf entsprechende Änderung des Flächenwidmungsplanes gefasst. Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von
einer hierzu berechtigten Person oder Stelle
abgegeben wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Flächenwidmungsplanes treten alle im Planungsbereich vorausgehenden Widmungen außer
Kraft.
33.
MagIbk/33903/SP-B-HÖ/1
Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. HÖ-B18, Hötting, Bereich Großer-Gott-Weg 20 und Schneeburggasse 67 (als Änderung der Bebauungspläne Nr. 55/ao, Nr. HÖB7 und Nr. HÖ-B7/1), gemäß § 56
Abs. 1 TROG 2016
Beschluss (bei Stimmenthaltung von ÖVP
und TSB, 6 Stimmen; einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
05.11.2020:
Die Auflage des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. HÖ-B18, Hötting, Bereich Großer-Gott-Weg 20 und Schneeburggasse 67
(als Änderung der Bebauungspläne
Nr. 55/ao, Nr. HÖ-B7 und Nr. HÖ-B7/1), gemäß § 56 Abs. 1 TROG 2016, wird beschlossen.