Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2020
/ Ausgabe: 2020-11-19-GR-Kurzprotokoll_2020.pdf
- S.14
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
- 14 -
Gleichzeitig wird gemäß § 64 Abs. 3
TROG 2016 der Beschluss über die dem
Entwurf entsprechenden Änderungen des
Bebauungsplanes gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch erst dann rechtswirksam
wird, wenn innerhalb der Auflagefrist keine
Stellungnahme zum Entwurf von einer
hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen außer Kraft.
34.
MagIbk/34367/SP-FW-RE/1
Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. RE-F14, Reichenau, Bereich Burghard-Breitner-Straße 20
bis 22 (als Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 80/gg), gemäß § 36 TROG 2016
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
05.11.2020:
Die Auflage des Entwurfes des Flächenwidmungsplanes Nr. RE-F14, Reichenau, Bereich Burghard-Breitner-Straße 20 bis 22
(als Änderung des Flächenwidmungsplanes
Nr. 80/gg), gemäß § 36 TROG 2016, wird
beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 68 Abs. 3 lit. d
TROG 2016 der Beschluss über die dem
Entwurf entsprechende Änderung des Flächenwidmungsplanes gefasst. Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von
einer hierzu berechtigten Person oder Stelle
abgegeben wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Flächenwidmungsplanes treten alle im Planungsbereich vorausgehenden Widmungen außer
Kraft.
35.
MagIbk/34368/SP-FW-SA/1
Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. SA-F9, Saggen, Bereich
Siebererstraße 7 bis 9, KG Innsbruck (als Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. SA-F3), gemäß § 36 TROG 2016
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
05.11.2020:
Die Auflage des Entwurfes des Flächenwidmungsplanes Nr. SA-F9, Saggen, Bereich
Siebererstraße 7 bis 9, KG Innsbruck (als
Änderung des Flächenwidmungsplanes
Nr. SA-F3), gemäß § 36 TROG 2016, wird
beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 68 Abs. 3 lit. d
TROG 2016 der Beschluss über die dem
Entwurf entsprechende Änderung des Flächenwidmungsplanes gefasst. Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von
einer hierzu berechtigten Person oder Stelle
abgegeben wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Flächenwidmungsplanes treten alle im Planungsbereich vorausgehenden Widmungen außer
Kraft.
36.
MagIbk/34339/SP-OE-Ö25Ä/1
Entwurf des Örtlichen Raumordnungskonzeptes Nr. HW-OE2.5,
Hötting-West, Bereich Kerschbuchhofweg 3 (als Änderung des
Örtlichen Raumordnungskonzeptes {ÖROKO} 2.0), gemäß § 32
TROG 2016
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
05.11.2020:
Die Auflage des Entwurfes des Örtlichen
Raumordnungskonzeptes Nr. HW-OE2.5,
Hötting-West, Bereich Kerschbuchhofweg 3
(als Änderung des Örtlichen Raumordnungskonzeptes ÖROKO 2.0), gemäß § 32
TROG 2016, wird beschlossen.
GR-Sitzung 19.11.2020