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Jahr: 2020

/ Ausgabe: 2020-11-19-GR-Kurzprotokoll_2020.pdf

- S.36

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Jahr

Dotierung
GAF
in € Mio.

einbehaltener
Anteil
Stadt

Bedarfszuw.Mittel
Stadt

Unterdeckung

in € Mio.

in %

in € Mio.

in € Mio.

in %

2015

106.649

24.637

23,10

9.000

-15.637

36,53

2016

109.270

25.178

23,04

9.000

-16.178

35,75

2017

110.826

26.532

23,94

10.000

-16.532

37,69

2018

116.053

28.199

24,30

10.000

-18.199

35,46

2019

124.609

30.107

24,16

10.082

-20.025

33,49

Summe

567.406

134.652

23,73

48.082

-86.570

35,71

Wie aus der Tabelle ersichtlich ist, beläuft sich der im Jahr 2019 in Bezug
auf die Ertragsanteile an den gemeinschaftlichen Bundesabgaben einbehaltene Anteil der Stadt Innsbruck auf rd. € 30,11 Mio. und konnten im
Gegenzug Zuwendungen aus dem GAF von rd. € 10,08 Mio. lukriert
werden. Die sogenannte Unterdeckung beträgt im genannten Wirtschaftsjahr somit rd. € 20,03 Mio.
Landesumlage

Gemäß den Bestimmungen des Gesetzes vom 13.12.2007 über die Einhebung der Landesumlage, LGBl. Nr. 5/2008, hat das Land Tirol von den
Gemeinden jährliche eine Landesumlage in Höhe von 7,46 % der ungekürzten rechnungsmäßigen Ertragsanteile an den gemeinschaftlichen
Bundesabgaben mit Ausnahme der Spielbankabgabe, der Werbeabgabe
und des Ausgleichs für die Abschaffung der Selbstträgerschaft einzuheben. Die Höhe der an das Land Tirol zu transferierenden Landesumlage
der einzelnen Gemeinden entspricht dem Verhältnis ihrer Finanzkraft. Im
Konnex damit hat die Stadt Innsbruck, den Berechnungen des Amtes für
Finanzverwaltung und Wirtschaft zufolge, im Jahr 2019 dem Land Tirol
rd. € 14,83 Mio. aufgebracht.
Unter Berücksichtigung des für das Jahr 2019 einbehaltenen Anteiles der
Stadt Innsbruck am GAF ergibt sich für die Stadt Innsbruck eine an das
Land Tirol übertragene Summe von insgesamt rd. € 44,94 Mio. Dies wiederum führt zu einer Unterdeckung in Höhe von rd. € 34,86 Mio. bzw.
€ 263,62 pro Einwohner (bei 132.224 Einwohner lt. Registerzählung vom
31.10.2017).

Einnahmenquerschnitt

Die Summe der Vorschreibungen aus den Ausschließlichen Gemeindeabgaben und den Ertragsanteilen an den gemeinschaftlichen Bundesabgaben belief sich im Jahr 2019 auf insgesamt rd. € 329,2 Mio. und hat
sich gegenüber dem Präliminare um rd. € 11,3 Mio. bzw. 3,5 % erhöht.
Im Vergleich zu den Vorschreibungen des Vorjahres war eine Erhöhung
um rd. € 16,7 Mio. oder 5,3 % zu verzeichnen.
Das Verhältnis der Ertragsanteile an gemeinschaftlichen Bundesabgaben
zu den Ausschließlichen Gemeindeabgaben hat sich im Prüfungsjahr
2019 gerundet auf 62,7 % zu 37,3 % belaufen. Auf das Vorjahr Bezug
nehmend betrug die Relation 61,8 % zu 38,2 %.
Letztlich hielt die Kontrollabteilung fest, dass die im Jahr 2019 ausgewiesenen Vorschreibungsbeträge betreffend die Ausschließlichen Gemeindeabgaben und die Ertragsanteile an den gemeinschaftlichen Bundesabgaben rd. 84,2 % der Ausgaben (Anordnungssoll) des OH der Stadt
Innsbruck von rd. € 390,9 Mio. abdecken. Im Vorjahr hat sich der Anteil

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Zl. KA-09434/2020

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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