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Jahr: 2020

/ Ausgabe: 2020-11-19-GR-Kurzprotokoll_2020.pdf

- S.37

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der durch Ausschließliche Gemeindeabgaben und Ertragsanteile an gemeinschaftlichen Bundesabgaben bedeckten Ausgaben an den Gesamtausgaben des OH (rd. € 378,6 Mio.) auf insgesamt rd. 82,5 % belaufen.
3.2.5 Rücklagen
Novellierung
IStR

Durch das Gesetz vom 08.05.2019, LGBl. Nr. 83/2019, mit dem das
Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck 1975 geändert wurde, hat
auch die Normierung in Bezug auf die Bildung von Rücklagen zur Vorsorge für künftige Erfordernisse maßgebende Modifizierungen erfahren.
So hat die Stadt Innsbruck gemäß den Bestimmungen des
§ 65 „Zahlungsreserve“ leg. cit. zur Sicherung der rechtzeitigen Leistung
fälliger veranschlagter Auszahlungen des Haushaltes, soweit es die finanzielle Lage gestattet, eine Zahlungsmittelreserve für allgemeine
Haushaltsrücklagen anzulegen. Diese ist gegebenenfalls nach ihrer
Zweckbestimmung auszuweisen und ertragbringend, sicher und bei Bedarf greifbar anzulegen und darf nur für den vorgesehenen Zweck verwendet werden.
Überdies regelt § 71 Abs. 2 „Rechnungslegung“ IStR i.d.g.F., dass der
Kassenabschluss, aus dem eine detaillierte Übersicht jeder einzelnen
Position der liquiden Mittel zum Ende des Rechnungsjahres hervorgeht,
als Teil des Rechnungsabschlusses gesondert auszuweisen ist. Darin
sind u.a. Zahlungsmittelreserven darzustellen und in „Zahlungsmittelreserven für endfällige Darlehen, Zahlungsmittelreserven für zweckgebundene Haushaltsrücklagen und Zahlungsmittelreserven für allgemeine
Haushaltsrücklagen zu unterteilen“.

Rücklagenstand
31.12.2019

Den für das Rechnungsjahr 2019 (noch) gültigen bundesgesetzlichen
Vorschriften der VRV 1997 zufolge war dem Rechnungsabschluss ein
Nachweis über den Rücklagenstand am Beginn und am Schluss sowie
über die Veränderungen während des Finanzjahres anzuschließen.
Dementsprechend wies die Stadt Innsbruck zum Ende des Finanzjahres
2019 einen Rücklagenstand in Höhe von insgesamt rd. € 8,6 Mio. aus,
welcher sich gegenüber dem Vorjahr um gerundet € 1,5 Mio. verringert
hat. Dieser setzte sich aus den nachstehenden allgemeinen und zweckgebundenen Haushaltsrücklagen zusammen:
Stand zu
Beginn des
Finanzjahres

Zuführungen

Erneuerungsrücklage

1.967.083,74

0,00

0,00

1.967.083,74

Rücklage für Garagen
und Stellplätze

1.589.520,94

136.800,00

1.726.320,94

0,00

Universitätsrücklage

4.133.432,29

120.000,00

0,00

4.253.432,29

Rücklage für KIP

2.339.350,00

0,00

0,00

2.339.350,00

10.029.386,97

256.800,00

1.726.320,94

8.559.866,03

Rücklagen 2019

Entnahmen

Stand am
Ende des
Finanzjahres

Rücklagen für den OH

…………………………………………………………………………………………………………………………………….
Zl. KA-09434/2020

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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