Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2020

/ Ausgabe: 2020-11-19-GR-Kurzprotokoll_2020.pdf

- S.41

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3.2.6 Personalaufwand
Personalaufwand

Wie alljährlich bildeten die Personalausgaben die größte Ausgabenpost
im Ordentlichen Haushalt. Die Ausgaben für Leistungen, welche die aktiven Bediensteten betreffen, beliefen sich laut Jahresrechnung auf
€ 87,055 Mio. gegenüber einem Präliminare von € 83,587 Mio. Im Vergleich zum Rechnungsergebnis 2018 waren Ausgaben von € 5,555 Mio.
mehr zu tätigen, der Anteil an den Gesamtausgaben (unter Einrechnung
diverser auf dem Personalsektor erfolgter Rückflüsse) ist gegenüber dem
Vorjahr um 0,52 Prozentpunkte auf 19,85 % gestiegen.

Sonstige Personalkosten – Empfehlung

Nicht in der Postenklasse 5 „Leistungen für Personal“ erfasst sind eine
Reihe von Ausgaben, die mit diversen Institutionen zur teilweisen
Deckung von Personalkosten abgerechnet wurden. Bereits im Jahr 2018
ist die Abrechnungsmethodik mit der ISD geändert worden. Für zugewiesene Dienstnehmer wurden € 1,396 Mio. an die ISD vorgeschrieben.
Abzüglich der anteiligen Jubiläumsgelder und Abfertigungen (€ 5,5 Tsd.)
waren von der ISD € 1,391 Mio. an die Stadt Innsbruck – gemäß den
vorliegenden Vorschreibungen – zu erstatten. Die buchhalterische Abwicklung erfolgte – wie in den Jahren zuvor – in der vermögensunwirksamen Gebarung.
Ebenso werden die Personalkosten der Orchestermitglieder, welche der
mit 01.09.2005 gegründeten Tiroler Landestheater und Orchester GmbH
Innsbruck zur Dienstleistung zugewiesen sind, seit 2019 im Rahmen von
Vorschreibungen (zuvor über die Realisierung eines Deckungsbeitrages
für den Betriebsabgang) verrechnet. Das diesbezügliche Finanzvolumen
betrug im Jahr 2019 € 3,145 Mio. Die Einschau in die Prüfungsunterlagen zeigte, dass auch hier die buchhalterische Abwicklung über die vermögensunwirksame Gebarung erfolgte.
Aufgrund der geänderten Abrechnungsmethodik sowie im Lichte der
Bestimmungen der VRV 2015 empfahl die Kontrollabteilung dem Amt für
Personalwesen der MA I im Zusammenwirken mit dem Amt für Finanzverwaltung und Wirtschaft der MA IV, die Verrechnungsabwicklung (Einnahmen und Ausgaben) der beschriebenen Personalkosten betreffend
Innsbrucker Soziale Dienste GmbH und Tiroler Landestheater und Orchester GmbH Innsbruck gemäß den geltenden Bestimmungen der VRV
2015 voranschlagswirksam darzustellen.
Im Anhörungsverfahren wurde der Kontrollabteilung von der MA I – Amt
für Personalwesen mitgeteilt, dass sich die Empfehlung hauptsächlich an
die Finanzverwaltung der MA IV richtet und der Auffassung der MA IV in
dieser Sache gefolgt werden wird. Seitens der MA IV ist diesbezüglich
keine Stellungnahme abgegeben worden.
Des Weiteren hat die Stadt jährlich den Zuschussbedarf aus der Konstruktion des Gestellungsbetriebes, der im Jahr 1994 anlässlich der
Gründung der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB AG) und der in
diesem Zusammenhang erfolgten Zuweisung städtischer Mitarbeiter eingerichtet worden ist, zu übernehmen. Der im Jahr 2019 für den Gestellungsbetrieb aus dem Ordentlichen Haushalt zu deckende Zuschuss betrug € 5,25 Mio.

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Zl. KA-09434/2020

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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