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Jahr: 2020

/ Ausgabe: 2020-11-19-GR-Kurzprotokoll_2020.pdf

- S.42

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Darüber hinaus trägt die Stadtgemeinde Innsbruck im Subventionsweg
auch Personalkosten der seinerzeit dem Fremdenverkehrsverband
Innsbruck, Igls und Umgebung überlassenen Bediensteten des städtischen Verkehrsamtes, was sich im Jahr 2019 mit einem Betrag in Höhe
von € 177,5 Tsd. niederschlug.
Ausgleichstaxe

Nicht unmittelbar den Personalausgaben zuzuordnen, aber in einem gewissen Konnex zu sehen, ist die Zahlung der Ausgleichstaxe nach dem
Behinderteneinstellungsgesetz, die alljährlich bei Nichterfüllung der Beschäftigungspflicht begünstigter Behinderter vom Sozialministerium Service (ehemals Bundessozialamt) mittels Bescheid vorgeschrieben wird.
Für das Kalenderjahr 2019 musste, wie schon für 2018, keine Ausgleichstaxe entrichtet werden, da die Stadtgemeinde Innsbruck im fraglichen Zeitraum der ihr obliegenden Beschäftigungspflicht zur Gänze
nachgekommen ist. Darüber hinaus konnte auf Grund der Beschäftigung
von in Ausbildung stehenden begünstigten Behinderten für dieses Kalenderjahr eine Prämie in der Höhe von rd. € 3,1 Tsd. lukriert werden. Die
Besetzungsquote belief sich auf 251,67 %.

Pensionsaufwand

Für Pensionen, Ruhegenüsse und Ruhegelder sowie Ehrengaben waren
€ 34,453 Mio. veranschlagt, tatsächlich aufgewendet werden mussten
€ 33,935 Mio. (+ 3,08 % gegenüber 2018). Unter Berücksichtigung der im
Jahr 2019 zur teilweisen Finanzierung der Pensionslasten zur Verfügung
stehenden Mittel (Überweisungsrenten, Pensions- und Pensionssicherungsbeiträge) ergab sich bei einer im Vergleich zum Vorjahr um insgesamt 8 höhere Anzahl der Pensionsparteien ein Nettopensionsaufwand
von € 31,599 Mio. (+ 4,27 % gegenüber 2018). Nachdem für die aktiven
Bediensteten im öffentlichen Dienst eine Gehaltserhöhung per 01. Jänner 2019 beschlossen wurde, erfuhren auch die Bezüge der Pensionisten eine analoge Anpassung für das Jahr 2019. Gemäß den Bestimmungen des § 60 Abs. 2 des Landesbeamtengesetzes 1998 (diesbezüglich
zuletzt geändert mit der 45. Landesbeamtengesetz-Novelle – LGBl.
Nr. 21 vom 15.12.2011, Art. II Z 11) gilt diese Regelung allerdings nur bis
zu einem Betrag von 100 % des Bezugsansatzes der Verwendungsgruppe B/V/2 (Basis 2018: € 2.553,00), für den diesen Grenzwert übersteigenden Teil ist nur die halbe Valorisierung vorgesehen (Mindervalorisierung).

Anteil am
Gesamtaufwand

Der Intensitätsgrad des Pensionsaufwandes an den Gesamtausgaben
betrug (auch hier unter Einrechnung von Rückersätzen) 8,08 % gegenüber 8,00 % im Vorjahr. Aktiv- und Ruhebezüge zusammen umfassten
2019 ein Volumen von 27,93 % der Gesamtausgaben, im Vergleich zu
27,34 % im Jahr 2018.

Funktionsgebühren

Für Funktionsgebühren (Bezüge der politischen Mandatare) waren im
Budget des Ordentlichen Haushaltes € 2,234 Mio. vorgesehen. Der Aufwand laut Jahresrechnung belief sich auf € 2,046 Mio. Der Anteil an den
Gesamtausgaben des Ordentlichen Haushaltes ist von 0,58 % im Jahr
2018 auf 0,52 % im Berichtsjahr 2019 gesunken.

Dienstpostenplan

Der Dienstpostenplan 2019 wies einschließlich aller Zuweisungen 1.588
Planstellen aus, davon 406 Posten auf Schema I/III bzw. 1.182 Posten
auf Schema II/IV. Die zur Dienstleistung zugewiesenen Mitarbeiter (insgesamt 101) waren im Wesentlichen im Bereich der Innsbrucker Sozialen Dienste GmbH (ISD), bei der Tiroler Landestheater und Orchester

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Zl. KA-09434/2020

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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